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Transportrecht Spanien

 

Nicht nur der klassische Frachtschaden, der durch die Verkehrshaftungsversicherungen gedeckt ist, sondern auch Lieferverzögerungen, Abnahmeverweisung, Palettenhandling und zuletzt unbezahlte Frachtansprüche sind häufige Streitigkeiten in der täglichen Praxis, die uns beschäftigen. Wir sind auf nationaler Ebene als auch im internationalen Rechtsverkehr zwischen Spanien, Deutschland, Österreich, Tschechien und Slowakei tätig.

 

Unsere Leistungen im Überblick

  • CMR Haftung
  • Frachtvertrag
  • ADSp
  • Internationale Forderungseinziehung
  • Inkasso

Prozessvertretung in Barcelona

 

Zuständigkeit der Handelsgerichtsbarkeit in Mahnverfahren aus Transportverträgen

Wir vertreten Ihre Interessen vor allen Gerichten und Instanzen in Barcelona.

Eine besondere Gerichtsbarkeit stellt die Handelsgerichtsbarkeit dar.

Das Handelsgericht (Juzgado de lo mercantile), unter anderem zuständig für Transportrecht (CMR Verträge) und Insolvenzen befindet sich in Gran Via de les Corts Catalanes 111, Barcelona.

Ein aktuelles und interesantes Urteil von der Audiencia Provincial Barcelona vom 10.11.2011 befasst sich mit der Zuständigkeit des Handelsgerichtes bei Mahnverfahren aus Transportrechnung. Obgleich der Art.813 des spanischen Zivilproessrechtes (LEC) die Zuständigkeit des Mahnverfahrens dem Zivilgericht erster Instanz zuordnet.

Im vorliegenden Fall wurde das Mahnverfahren vor dem zuständigen Handelsgericht eingereicht, aber fälscherlicherweise von dem Handelsgericht wegen fehlender objektiver Zuständigkeit an die Zivilgerichte abgewiesen. Es wurde der Artikel 86 ter LOPJ verletzt, der die Zuständigkeit der Handelsgerichte in Transportsachen regelt.

Der Transportvertrag regelt Leistung, Transport, und Gegenleistung, Transportvergütung, folglich kann die Erwiderung des Mahnverfahrens sich durchaus auf die mangelhafte Transportleistung beziehen und damit kann nicht das eine von einem Zivilgericht und die Transportleistung von einem Handelsgericht geurteilt werden.

Dies gilt umsomehr, wenn man sich vor Augen führt, dass bei Widerspruch gegen den Mahnantrag, bei geringen Forderungen, der Prozess zur Fortführung keiner gesonderten Anspruchsbegründung bedarf. Eine Anspruchsbegründung ist nur erforderlich, wenn das Mahnverfahren (proceso monitorio) in ein ordentliches Hauptverfahren (juicio ordinario) überführt werden muss, da der geforderte Betrag 6.000,00 EUR überschreitet.

Sonstige Zuständigkeiten der Gerichte in Barcelona:

  • Die Gerichte in erster Instanz sind in Zivilsachen und Strafsachen zuständig.
  • In Zivilsachen (Juzgado de Primera Instancia) gibt es keine Streitwertbegrenzung.
  • Die Zivilgerichte in Barcelona befinden sich in der Vía Laietana, 8-10, Barcelona.
  • Die Strafgerichte (Juzgado de Instrucción) befinden sich in Ps. Lluís Companys, 1-5, Barcelona.
  • Für Arbeitssachen sind die Gerichte der sogenannten Juzgado de lo Social zuständig, welche in der Ronda Sant Pere, 41, Barcelona gelegen sind.
  • In Arbeitssachen gibt es keine Streitwertbegrenzung in der ersten Instanz.
  • Das Verwaltungsgericht, Juzgado de lo Contencioso Administrativo, in erster Instanz befindet sich in der Ronda Universitat, 18, Barcelona.
  • Die Berufungsgerichte (Audiencia Provincial) für Zivil- und Strafsachen, als auch der Arbeitsgerichtgsbarkeit (Tribunal Superior de lo Social) befinden sich in der Ps. Lluís Companys, 14-16, Barcelona.
  • In Zivilsachen werden in den Berufungsgerichten meist nur noch Rechtsanwendungsfehler geprüft, erneuter Sachvortrag ist nur in engen Grenzen möglich, deshalb findet auch meist kein mündlicher Verhandlungstermin mehr statt.
  • Das Berufungsgericht (Tribunal Superior de Justicia de Catalunya) in Streitigkeiten mit der spanischen Verwaltung befindet sich in der Via Laietana, 56, Barcelona.

 


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