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Fahrzeuganmeldung in Spanien

 

In der Praxis häufig sind die Fälle, dass einer Deutscher mit seinem deutschen Kraftfahrzeug nach Spanien fährt, oder gar auf die Kanarischen Inseln (Teneriffa, Gran Canaria) oder die Balearen (Ibiza, Mallorca) und von der Polizei angehalten wird. Nicht selten wird ein Bussgeld von 500,00 EUR verhängt oder das Fahrzeug stillgelegt, wenn der Anschein besteht, dass der Fahrer oder Fahrzeughalter steuerlich ansässig in Spanien ist oder aber eine Betriebsstätte unterhält.

Das polizeiliche Handlungsprotokoll ist und wird entsprechend von der Polizei geprüft, ob

  • der Fahrzeughalter oder Fahrzeugführer Steuerresident in Spanien ist
  • mehr als 60 Tage verstrichen sind, als das Fahrzeug nach Spanien eingeführt wurde
  • weder der Nachweis der Bezahlung der Matrikulationssteuer (Anmeldung) noch auf den Kanarischen Inseln (Teneriffa, Gran Canaria) der DUA (Zoll) geführt wird

Dann kann die Polizei das Fahrzeug stilllegen oder ein Bussgeld verhängen, wegen Fahren ohne Zulassungserlaubnis in Spanien.

 

Service

Nutzen Sie unseren Service der Fallprüfung in rechtlicher und steuerlicher Hinsicht und der Einlegung von Einspruch und Verwaltungsklage, sollten Erfolgchancen im Einzellfall bestehen.

 


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