Legalium - Rechtsanwälte und Steuerberater Spanien
Madrid - Mallorca - Teneriffa - Gran Canaria - Fuerteventura - Berlin - Hannover - Tettnang
Rechtsanwälte – Prozessführung Spanien
Spanischer Prozess mit Auslandsbezug
Als deutsch-spanische Rechtsanwälte sind wir spezialisiert auf die Prozessführung in Spanien, in welchem deutsches Recht zur Anwendung kommt. Den spanischen Richtern ist dies oft fremd.
Hierfür hat der spanische Gesetzgeber dem Rechtsanwalt und der Partei auferlegt, dass diejenige Partei, die ausländisches Recht im Prozess geltend macht, dies auch beweisen muss.
Der Art. 281 LEC (spanisches Zivilprozessrecht) und die Auslegung der obersten spanischen Zivilgericht mit Urteilen seit dem 11.05.1989 verlangen als Beweis für deutsches Recht eine Rechtsbescheinigung von einem deutschen Notar.
Wir vertreten Sie mit unseren deutschen und spanischen Rechtsanwälten in ganz Spanien , Mallorca, Ibiza und insbesondere
Rechtsanwalt Madrid
Rechtsanwalt Mallorca
Rechtsanwalt Teneriffa
Rechtsanwalt Gran Canaria
Rechtsanwalt Fuertenvetura
Exkurs
In Spanien ist nicht nur bei Gericht das ausländische Recht (deutsches oder schweizer Recht o.a.) zu beweisen, sondern auch aussergerichtliche bei Notaren.
Ein häufiger Anwendungsfall ist beim spanischen Immobilienkauf und Erbschaften in Spanien eine Rechtsbescheinigung, die das deutsche Erbrecht in Bezug auf Pflichtteilsrecht, Vermächtnisse oder gesetzliche Erbfolge beschreibt. Die Notare und Grundbuchämter in Spanien basieren diese Verlangen nach einer Rechtsbescheinigung für ausländisches Recht nach Art.36 Spanisches Hypothekengesetz.
Procurador – der spanische Gerichtsdiener
Unser Service
Erbschaftsabwicklung in Spanien, Vollabwicklung Immobilienkauf und verkauf in Spanien mit steuerlicher Abwicklung
Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?
Kontakt Deutschland
0049 7542 937 982
Kontakt Spanien
0034 922 788 881
Fax Spanien
0034 922 789 358
Kontakt Email
info@legalium.com