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Geldwäschegesetz und Immobilienkauf im Jahre 2018
Immobilienkauf in Spanien
Das spanische Geldwäschegesetz 10/2010 wird von den spanischen Behörden rigoros angewendet.
Bei einem Immobilienkauf in Spanien sollte der Barmittelverkehr vermieden werden. Die Überweisung von Geldern aus Liechtenstein, Malta oder Steueparaiesen ist besonders meldepflichtig.
Verstösse gegen das Geldwäschegesetz werden von der spanischen Verwaltung mit hohen Bussgeldern belegt.
Beispiel
Sie reisen von Deutschland nach Spanien und haben 100.000 EUR dabei, ohne diesen Betrag zu melden. Werden Sie bei der Einreise mit den Geldern von der Polizei ermittelt, lkann Ihnen ein Bussgeld von 600,00 EUR bis zu 200.000,00 EUR aufgelegt werden. Sie sollten schon bei der Ausreise aus Deutschland die Meldung vornehmen. Wenn Sie von Spanien nach Deutschland ausreisen, ist die Meldung in Spanien abzugeben.
Dieses Bussgeld kann vermieden werden, wenn die Gelder angemeldet werden und die legale Herkunft als auch der Zweck benannt werden. Die Meldegrenze liegt bei Barmitteln bei 10.000,00 EUR.
Sollte Barmittel innerhalb von Spanien mitgeführt werden, dann sind diese ab 100.000,00 EUR bei der örtlichen Zollbehörde anzumelden.
Unser Service
Sollten Sie die Meldung vergessen haben und die Polizei die Gelder beschlagnahmen, ist Ihnen dringendst zu empfehlen, dass Sie unsere Kanzlei in Madrid, Barcelona, Teneriffa oder Gran Canaria kontakieren. Wir legen zunächst Einspruch ein und klären den Sachverhalt auf. Sollte dies nicht ausreichen, oder das Bussgeld zu hoch angesetzt werden, reichen wir entsprechende Rechtsmittel auf der Verwaltungsebene bis hin zur Klage vor den spanischen Verwaltungsgerichten ein.
Wir stehen Ihnen in ganz Spanien zur Verfügung, und insbesondere auf Mallorca, Ibiza, Barcelona, Teneriffa, Gran Canaria und Madrid.
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