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Aktuelle Verordnung, in Kraft seit 01.01.2018

 

Gebühren für Widersprüche beim spanischen Finanzamt

 

Einen Antrag auf Rückzahlung gegenüber dem spansichen Finanzamt zu stellen, ist ab dem 01.01.2018 mit zusätzlichen Kosten verbunden.

DieÄnderung wurde im Amtsblatt vom 30.12.2017 bekanntgegeben und basiert auf dem Königlichen Dekret 1073/2017, Art. 51 über dei allgemeine Steuerverordnung. Vor dem 01.01. gab es Kosten lediglich in der Rechtssphäre. Ein Gericht konnte einer am Verfahren beteiligten Parteien Kosten auferlegen, die sich aus dem Gerichtsverfahren ergeben.

 

Existiert vorsätzliches Handeln?

In der Verordnung wird festgehalten, dass die Kosten der Partei auferlegt werden können, die den Antrag stellt, falls ein vorsätzliches Handeln festgestellt werden konnte.

Ausserdem ist die Erhebung von Kosten eine Entscheidung, gegen die der Bürger keinen Rechtsbehelf einlegen kann.

Für vorsätzliches Handeln wird auch ein Einspruch gehalten, der lediglich eine aufschiebende Wirkung hat. Auf der anderen Seite sind keine Kosten fällig, falls das Finanzamt dem Einspruch ganz oder teilweise stattgegeben hatte.

 

 

 


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