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Time Share Spanien
Time Share Spanien – Urlaubspakete – Rückforderung von Kaufpreis und Unterhaltungskosten im Jahre 2018 ist durch höchstrichterliche spanische Rechtsprechung möglich, da das Verbraucherschutzgesetz von der Rechtsprechung als anwendbar gehalten wird. Jede Unbestimmtheit des Vertrages oder fehlende Information kann zur Nichtigkeit führen, auch ausserhalb der kurzen 2 Wochen.
Mit der neuen Rechtsprechung können auch Altverträge jetzt aufgelöst werden und zwar rückwirkend, unter Rückforderung von:
- Kaupfreis
- Unterhaltszahlungen
- vorvertragliche Anzahlungen in doppelter Höhe
Anteilig wird nur der wirklich genutzte Time Share Zeitraum abgezogen.
Juristisch ist das wesentliche Argument für einen Gerichtsprozess mit guten Erfolgsaussichten der Art.1.7. Gesetz L42/1998, da das oberste Gericht seit dem Jahre 2015 schon Time Share Vertraege rückwirkend auflöst, wenn diese nicht als solche gekennzeichnet sind und vor allen Dingen, zeitlich nicht eindeutig bestimmt sind, und zwar in Bezug auf die Gesamtdauer des Vertrages und die jährliche Nutzungszeit.
Verträge auf unbestimmte Dauer sind nichtig und mit der Anwendung des Gesetzes L42/1998, was früher von den Instanzgerichten nicht angewendet wurde, kann jetzt juristisch die Vertragsnichtigkeit und Auflösung mit Rückzahlung der geleisteten Zahlungen fundiert werden.
Gerne prüfen wir Ihre Unterlagen, ob Aussicht auf Erfolg besteht.
Dokumente, die wir benötigen
- Vertrag
- Mitgliedschein
- alle Zahlbelege der Unterhaltungszahlungen
Nutzen Sie unseren Erstberatungsservice und Klagevertretung auch auf Erfolgshonorarbasis vor allen spanischen Gerichten, insbesondere auf Teneriffa, Gran Canaria, Barcelona und in Madrid bei dem Gericht der obersten Instanz.
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