Legalium - Rechtsanwälte und Steuerberater Spanien
Madrid - Mallorca - Teneriffa - Gran Canaria - Fuerteventura - Berlin - Hannover - Tettnang
Bauprojekt Immobilie Spanien
Eigentum – Spanisches Bodenrecht im Widerstreit
Spanien ist für Investoren im Immobilien- und Bausektor sehr interessant, da die Renditen vielversprechend sind.
Sei es der Investor, der 50.000 m2; Grundfläche kauft, um selbst ein Wohnbauprojekt durchzuführen oder der Investor, der seine zweite Residenz errichtet, und lediglich ein Grundstück von 1.000 m2; erwirbt, beide Fallgruppen haben das Ziel den niedrigsten Preis für die Grundfläche zu bezahlen.
Häufig kommt es dabei vor, dass an ausländische Investoren, Ackerland als Bauland verkauft wird. Der Preis erscheint lukrativ und erst sehr viel später stellt sich heraus, dass eine Wohnbebauung niemals von der örtlichen Baugenehmigungsbehörde genehmigt wird.
Deshalb sollte Bodenrecht Ausgangspunkt für jede Investitionsentscheidung sein.
Seit 1998 wird Grundstücksfläche in Spanien gemäß den folgenden Begriffen klassifiziert:
- Suelo urbano consolidado: Bauland mit Erschliessungsplan
- Suelo urbano
- Suelo urbanizable: Bauerwartungsland
- Suelo no urbanizable o rústico: Ackerland
Die Abstufung ist bewusst gewählt, da jeder Boden höher klassifiziert werden kann. Zuständig ist der Gemeinderat der betroffenen Stadt und die Aufsichtsbehörde.
Es ist eine politische Entscheidung in einem gesetzlichen Rahmenwerk. Der Eigentümer hat nur einen begrenzten Einfluss auf diese Entscheidung.
So kann ein Eigentümer, der Bauerwartungsland erworben hat, ein Bauprojekt einreichen, so dass die Gemeinde entscheiden muss, ob dieses Bauprojekt in einem abgegrenzten Bereich verwirklicht werden kann und inwieweit der Generalbebauungsplan eine derartige Entwicklung zulässt.
Eine weitere Einflussmöglichkeit ist der Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages (convenio urbanístico) mit der Gemeinde, in der die Umwidmung von Boden vereinbart wird, meist gegen eine entsprechende Geldleistung.
Deshalb ist dieses Instrument bei Grossinvestoren stets auf seine Anwendung zu prüfen.
Schlussendlich ist die Eigeninitiative, dass finanzielle Engagement und das Risiko des Investors grösser, je niedriger die Qualifizierung des Bodens ist.
Kompetent und zuverlässig begleiten wir Sie bei Ihrer Investitionsentscheidung und deren Umsetzung. Rechtsanwalt und Architekt aus einer Hand sorgen für die Rechtssicherheit Ihres Bauprojektes.
Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?
Kontakt Deutschland
0049 7542 937 982
Kontakt Spanien
0034 922 788 881
Fax Spanien
0034 922 789 358
Kontakt Email
info@legalium.com