Legalium - Rechtsanwälte und Steuerberater Spanien
Madrid - Mallorca - Teneriffa - Gran Canaria - Fuerteventura - Berlin - Hannover - Tettnang
Rechtsmittel in Spanien
Zivilgerichtsbarkeit
Wenn Sie in Spanien verklagt werden, oder selbst klagen, dann gilt in der Zivilgerichtsbarkeit der folgende Instanzenweg.
- Amtsgericht – Juzgado de primera instancia (Ort)
- Landgericht – Audiencia Provincial (Region)
- Bundesgerichtshofe – Tribunal Supremo (Madrid)
Anders als in Deutschland, gibt es keine direkte Zuständigkeit des Landgerichts, aufgrund von Streitwerten.
Ein Rechtsstreit über 600.001,00 EUR wird ebenso beim Amtsgericht in erster Instanz verhandelt wie ein Rechtsstreit über 3.000,00 EUR.
In der Regel ist der Weg vom Amtsgericht zum Berufungsgericht (Landgericht) der normale Rechtsweg.
Die 3. Instanz, Tribunal Supremo, hat besondere Zulassungsvoraussetzungen und ist deshalb immer als Rechtsweg eröffnet.
Besondere Zulassungsvoraussetzungen werden von dem Tribunal Supremo selbst geprüft und wenn diese nicht vorliegen, wird das Rechtsmittel schon durch Beschluss abgewiesen.
Wenn kein besonderes Revisionsinteresse besteht, muss mindestens ein Streitwert von 600.000,00 EUR vorliegen.
Es gibt 2 Wege zum obersten spanischen Zivilgericht in Madrid, wenn nach Art.477 LEC (spanisches Zivilgesetzbuch) der Streitwert von 600.000,00 EUR überschritten wird.
a. Gewöhnliches Rechtsmittel der Revision und Prüfung der materiellen Rechtsnormen
b. Rechtsmittel wegen Verletzung der Prozessnormen
Nach Abschluss der Instanz, sei es durch Abweisung, da die formellen Voraussetzungen nicht erfüllt sind oder durch Urteil, wenn unbegründet, wird das Urteil erster Instanz rechtskräftig und vollstreckbar.
Zur Abgrenzung zur Zivilgerichtsbarkeit ist die Handelsgerichtsbarkeit getrennt geregelt und nur für bestimmte Streigegenstände und Parteien zugelassen.
Handelsgerichtsbarkeit
- Urheberrecht, Markenrecht
- Wettbewerbsrecht
- Transportrecht, Transportverträge international
- Schifffahrtsrecht, Luftverkehrsrecht
- AGB Recht
- Rechtsmittel gegen Entscheidungen des spanischen Handelsregisters
- Gesellschaftsrecht, GmbH Recht (spanische SL), Recht der spanischen Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften SA)
- Verbraucherschutz nach EU Recht
- Insolvenzsachen
Instanzenweg
- Handelsgericht (Juzgado de lo Mercantil)
- Landgericht mit besonderer Handelsrechtskammer – zur Zeit gibt es nur in Barcelona und Alicante (Audiencia Provincial) ausschliessliche Handelsgerichte in 2 Instanz
- Oberstes spanisches Zivilgericht (Tribunal Supremo)
Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?
Kontakt Deutschland
0049 7542 937 982
Kontakt Spanien
0034 922 788 881
Fax Spanien
0034 922 789 358
Kontakt Email
info@legalium.com