Newsticker
Einspeisevergütung Photovoltaik

Neuer Regelungsvorschlag des spanischen Industrieministeriums (18.07.2008)                            -weiter-

Das Europäische Mahnverfahren

Durchsetzung des Klageanspruches vor spanischen Gerichten
(30.06.2008)                             -weiter-

Vollstreckung Spanien

Zwangsvollstreckung deutscher Urteile in Spanien
(23.06.2008)                             -weiter-

Steuerermässigung Spanien

Punktuelle Steuerermässigung zur Anregung der Wirtschaftskonjunktur
Info für Unternehmer in Spanien.
(18.06.2008)                             -weiter-

Firmengründung Spanien

Vergünstigte Kreditaufnahme für junge Firmen in Spanien.
(15.04.2008)                             -weiter-

Abschaffung der Vermögenssteuer in Spanien

In Madrid soll im Haushaltsgesetz für das Jahr 2009 die Abschaffung der Vermögenssteuer verabschiedet werden.
(03.03.2008)                             -weiter-

Erbschaftssteuer Kanarische Inseln

Zum 1.1.2008 wird eine Erbschaft auf den Kanarischen Inseln zu 99,9 % von der Erbschaftssteuer freigestellt
(31.01.2008)                             -weiter-

Änderungen im Steuerrecht 2008

Es wurde ein Gesetz verabschiedet, das Änderungen im spanischen Steuerrecht mit sich bringt.
(20.12.2007)                             -weiter-

Firmengründung Spanien

Soziale Absicherung von Selbständigen
(07.11.2007)                             -weiter-

Spanische Erbschaftssteuer - Teneriffa

Abschaffung der Erbschaftssteuer auf Teneriffa und anderen Kanarischen Inseln
(07.11.2007)                             -weiter-

NIE Nummer

und Aufenthaltserlaubnis in Spanien -
das königliche Dekret 240/2007 (26.08.2007)                             -weiter-

Photovoltaik Spanien im spanischen Steuerrecht

Steuervergünstigung durch Reinvestition in Spanien. Im Wirtschaftsbereich der erneuerbaren Energien führt die Reinvestition zu steuerlichen Vergünstigungen (01.04.2007) -weiter-

 
 
Zentrale (deutschsprachig): 0034-922788881
   
- Hauptseite
- Standorte
- info@anwalt-spanien.com
- Über uns
- Impressum
- Copyright
 

Zwangsvollstreckung deutscher Urteile in Spanien

In der täglichen Praxis unserer deutsch-spanischen Rechtsanwälte treffen wir auf Fälle, in denen ein deutscher Titel in Spanien vollstreckt werden muss, denn der Schuldner ist nach Spanien umgezogen.

Leider häufen sich die Fälle, in denen dem Schuldner kein Eigentum mehr nachgewiesen werden kann und die Zwangsvollstreckung verläuft ergebnislos.

Dem Schuldner gelingt es oft, bevor die Zwangsvollstreckung in Spanien beantragt wird, sein Eigentum an Familienmitglieder zu verkaufen oder zu schenken.

In den meisten Fällen geschieht dies, um die Zwangsvollstreckung in Güter und Rechte zu vermeiden.
    Folgende Konstellationen kommen in der Praxis häufig vor:
  • der Schuldner lebt in einer Wohnung, die auf den Namen seines Ehepartners oder seiner Kinder umgeschrieben wurde (vorher war der Schuldner als Eigentümer eingetragen, hat die Wohnung aber an die Familienmitglieder verkauft und die Gegenleistung nachweislich erhalten)
  • die Wohnung, in der der Schuldner wohnt, wurde durch eine dritte Person erworben, aber beispielsweise der Sohn erscheint beim Notar für die Käuferpartei
  • die Wohnung, in der der Schuldner wohnt, lautet auf den Namen seines Kindes. Sie wurde durch Schenkung übertragen.
Wir fragen für Sie das Grundbuchamt in Spanien (registro de la propiedad) ab.

Kosten der Grundbuchabfrage (mit deutscher Erläuterung): 40,00 EUR.

Falls sich herausstellt, dass der Schuldner sein Eigentum kurz vor der Zwangsvollstreckung übertragen hat, ergibt sich die Möglichkeit der Anfechtung der Rechtsgeschäfte auf gerichtlichem Wege.

Dabei sollte bedacht werden, dass die Eigentumsübertragung nach spanischem Recht nicht länger als 4 Jahre zurückliegen darf.

Wir vertreten Sie vor allen spanischen und deutschen Gerichten.



Hauptseite



Der Text wurde gemäss den anwaltlichen Sorgfaltspflichten erstellt. Jede Haftung für den Inhalt bleibt ausgeschlossen. Eine Einzelfallberatung durch unsere Rechtsanwälte wird durch den Text nicht ersetzt. Die Urheberrechte stehen ausschliesslich RA D.Luickhardt zu.
Rechtslage: 23.06.2008

Erbrecht,Steuerrecht,Erbschaftssteuerrecht,Familienrecht,Gesellschaftsrecht,Baurecht,Immobilienrecht,Transportrecht,Speditionsrecht,Investitionen Spanien,Firmengründung

Design provided by Free Web Templates