D. Cano & D. Luickhardt
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Newsticker |
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Einspeisevergütung Photovoltaik
Neuer Regelungsvorschlag des spanischen Industrieministeriums
(18.07.2008)
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Das Europäische Mahnverfahren
Durchsetzung des Klageanspruches vor spanischen Gerichten
(30.06.2008)
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Vollstreckung Spanien
Zwangsvollstreckung deutscher Urteile in Spanien
(23.06.2008)
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Steuerermässigung Spanien
Punktuelle Steuerermässigung zur Anregung der Wirtschaftskonjunktur
Info für Unternehmer in Spanien.
(18.06.2008)
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Firmengründung Spanien
Vergünstigte Kreditaufnahme für junge Firmen in Spanien.
(15.04.2008)
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Abschaffung der Vermögenssteuer in Spanien
In Madrid soll im Haushaltsgesetz für das Jahr 2009 die Abschaffung der
Vermögenssteuer verabschiedet werden.
(03.03.2008)
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Erbschaftssteuer Kanarische Inseln
Zum 1.1.2008 wird eine Erbschaft auf den Kanarischen Inseln zu 99,9 % von der Erbschaftssteuer
freigestellt
(31.01.2008)
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Änderungen im Steuerrecht 2008
Es wurde ein Gesetz verabschiedet, das
Änderungen im spanischen Steuerrecht mit sich bringt.
(20.12.2007)
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Firmengründung Spanien
Soziale Absicherung von Selbständigen
(07.11.2007)
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Spanische Erbschaftssteuer - Teneriffa
Abschaffung der Erbschaftssteuer auf Teneriffa und anderen Kanarischen Inseln
(07.11.2007)
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NIE Nummer
und Aufenthaltserlaubnis in Spanien - das königliche
Dekret 240/2007 (26.08.2007)
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Photovoltaik Spanien im spanischen Steuerrecht
Steuervergünstigung durch Reinvestition in Spanien.
Im Wirtschaftsbereich der erneuerbaren Energien
führt die Reinvestition zu steuerlichen Vergünstigungen
(01.04.2007)
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Recht und Steuer
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| Zentrale (deutschsprachig): 0034-922788881 |
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Zwangsvollstreckung deutscher Urteile in Spanien
In der täglichen Praxis unserer deutsch-spanischen Rechtsanwälte treffen wir auf Fälle,
in denen ein deutscher Titel in Spanien vollstreckt werden muss, denn der Schuldner ist nach
Spanien umgezogen.
Leider häufen sich die Fälle, in denen dem Schuldner kein Eigentum mehr nachgewiesen
werden kann und die Zwangsvollstreckung verläuft ergebnislos.
Dem Schuldner gelingt es oft, bevor die Zwangsvollstreckung in Spanien beantragt wird,
sein Eigentum an Familienmitglieder zu verkaufen oder zu schenken.
In den meisten Fällen geschieht dies, um die Zwangsvollstreckung in Güter und Rechte zu
vermeiden.
Folgende Konstellationen kommen in der Praxis häufig vor:
- der Schuldner lebt in einer Wohnung, die auf den Namen seines Ehepartners oder seiner Kinder
umgeschrieben wurde (vorher war der Schuldner als Eigentümer eingetragen, hat die Wohnung aber
an die Familienmitglieder verkauft und die Gegenleistung nachweislich erhalten)
- die Wohnung, in der der Schuldner wohnt, wurde durch eine dritte Person erworben,
aber beispielsweise der Sohn erscheint beim Notar für die Käuferpartei
- die Wohnung, in der der Schuldner wohnt, lautet auf den Namen seines Kindes.
Sie wurde durch Schenkung übertragen.
Wir fragen für Sie das Grundbuchamt in Spanien (registro de la propiedad) ab.
Kosten der Grundbuchabfrage (mit deutscher Erläuterung): 40,00 EUR.
Falls sich herausstellt, dass der Schuldner sein Eigentum kurz vor der Zwangsvollstreckung
übertragen hat, ergibt sich die Möglichkeit der Anfechtung der Rechtsgeschäfte auf
gerichtlichem Wege.
Dabei sollte bedacht werden, dass die Eigentumsübertragung
nach spanischem Recht nicht länger als 4 Jahre zurückliegen darf.
Wir vertreten Sie vor allen spanischen und deutschen Gerichten.
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Der Text wurde gemäss den anwaltlichen Sorgfaltspflichten erstellt. Jede Haftung
für den Inhalt bleibt ausgeschlossen. Eine Einzelfallberatung durch unsere Rechtsanwälte
wird durch den Text nicht ersetzt. Die Urheberrechte stehen ausschliesslich RA D.Luickhardt zu.
Rechtslage: 23.06.2008
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