Newsticker
Steuerermässigung Spanien

Punktuelle Steuerermässigung zur Anregung der Wirtschaftskonjunktur
Info für Unternehmer in Spanien.
(18.06.2008)                             -weiter-

Firmengründung Spanien

Vergünstigte Kreditaufnahme für junge Firmen in Spanien.
(15.04.2008)                             -weiter-

Abschaffung der Vermögenssteuer in Spanien

In Madrid soll im Haushaltsgesetz für das Jahr 2009 die Abschaffung der Vermögenssteuer verabschiedet werden.
(03.03.2008)                             -weiter-

Erbschaftssteuer Kanarische Inseln

Zum 1.1.2008 wird eine Erbschaft auf den Kanarischen Inseln zu 99,9 % von der Erbschaftssteuer freigestellt
(31.01.2008)                             -weiter-

Änderungen im Steuerrecht 2008

Es wurde ein Gesetz verabschiedet, das Änderungen im spanischen Steuerrecht mit sich bringt.
(20.12.2007)                             -weiter-

Firmengründung Spanien

Soziale Absicherung von Selbständigen
(07.11.2007)                             -weiter-

Spanische Erbschaftssteuer - Teneriffa

Abschaffung der Erbschaftssteuer auf Teneriffa und anderen Kanarischen Inseln
(07.11.2007)                             -weiter-

Einspeisevergütung Spanien
- AKTUELL -

Gesetzliche Regelung - das königliche Dekret 661/2007 (29.09.2007) -weiter-

NIE Nummer

und Aufenthaltserlaubnis in Spanien -
das königliche Dekret 240/2007 (26.08.2007)                             -weiter-

Photovoltaik Spanien im spanischen Steuerrecht

Steuervergünstigung durch Reinvestition in Spanien. Im Wirtschaftsbereich der erneuerbaren Energien führt die Reinvestition zu steuerlichen Vergünstigungen (01.04.2007) -weiter-

ZEC (Zona Especial Canarias)

Der Abgeordnetenkongress hat eine Aktualisierung der ZEC beschlossen. Die ZEC wird bis zum 31.12.2019 verlängert. Die einheitliche Körperschaftssteuer beträgt 4% (01.03.2007)         -weiter-

 
 
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Aktuelles zu ZEC (Zona Especial Canarias)

Firmengründung in Spanien - Sitz Kanarische Inseln

Der Abgeordnetenkongress hat eine Aktualisierung der ZEC beschlossen.
  • ZEC wird bis zum 31.12.2019 verlängert
  • Einheitliche Körperschaftssteuer 4%
    Voraussetzungen:
    1. Firmen auf Gran Canaria und Teneriffa
      - Schaffung 5 neuer Arbeitsplätze
      - Investition 100.000,- EURO
    2. Firmen mit Sitz auf den übrigen Kanarischen Inseln (La Gomera, La Palma, El Hierro, Lanzarote, Fuerteventura)
      - Schaffung 3 neuer Arbeitsplätze
      - Investition 50.000,- EURO
Die ZEC ist einer der Gründe, warum eine Firmengründung in Spanien steuerlich vorteilhaft ist.
Neben der ZEC Gesellschaft, findet man im spanischen Steuerrecht mit der Sonderregelung der RIC für die kanarischen Inseln, einen weiteren Anreiz zur Investition in Spanien.

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Rechtslage: 01.04.2007

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