D. Cano & D. Luickhardt
Ihr starker Partner in
|
|
Newsticker |
|
|
Photovoltaik Spanien
Investitionen in die Solarstromenergie.
Tarifkontrolle von Solarstromanlagen, die bis zum 29.9.2008 an das Netz gingen.
(15.08.2010)
-weiter-
Einkommensteuer Nicht-Residenten
Gesetzesänderungen in der Besteuerung der Mieteinnahmen
(01.04.2010)
-weiter-
Mahnverfahren Spanien 2010
Änderungen in der Bearbeitung eines spanischen
Mahnbescheides
(01.03.2010)
-weiter-
Mietrecht Spanien 2010
Neuheiten im spanischen Mietrecht, spanischen Wohnungseigentum und spanischen Zivilprozessrecht
(16.12.2009)
-weiter-
spanisches Steuerrecht 2010
Änderungen: Steuersatz Mieteinnahmen, Einzelunternehmer,
Gesellschaften
(20.11.2009)
-weiter-
Grundbuchauszug Spanien
Auswertung in deutscher Sprache innerhalb von 48 Stunden
Honorar: 40,00 EUR
(15.09 .2009)
-weiter-
Der Europäische Vollstreckungstitel
Die Voraussetzungen eines Europäischen Vollstreckungstitels, das spanische Vollstreckungsverfahren
(24.08.2009)
-weiter-
Rückforderung: spanische IVA
Aktuell 2010: Rückforderung der Umsatzsteuer für Nichtsteuerresidenten in Spanien
(17.08.2009)
-weiter-
Spanische Umsatzsteuer 2009
Vorsteuerabzug, Rückforderung von bezahlter spanischer Umsatzsteuer
(14.04.2009)
-weiter-
SL Spanien: Preise 2009
Neugründung Gesellschaft: 1500 EUR
Finanz- / Lohnbuchhaltung: ab 150 EUR monatlich
(06.03.2009)
-weiter-
Vermögenssteuer in Spanien
Rückwirkend zum 01.01.2008 wurde
die Vermögenssteuer abgeschafft - Folgen für Nichtresidenten
(20.02.2009)
-weiter-
Einspeisevergütung Photovoltaik
Änderungen in der spanischen Einspeisevergütung
(29.09.2008)
-weiter-
Erbschaftssteuer Kanarische Inseln
Zum 1.1.2008 wird eine Erbschaft auf den Kanarischen Inseln zu 99,9 % von der Erbschaftssteuer
freigestellt
(31.01.2008)
-weiter-
Archiv
|
|
|
|
| |
Recht und Steuer
|
| |
| Zentrale (deutschsprachig): 0034-922788881 |
|
|
|
Steuerliche Änderungen für das Jahr 2008/2009
Die Vermögenssteuer wurde mit einem Gesetz vom 23.12.2008 für das ganze Jahr 2008, rückwirkend
zum 1.1.2008, mit einer Vergünstigung zu 100 % für alle Steuerpflichtigen belegt.
Damit wurde die Vermögenssteuer im gesamten spanischen Staatsgebiet abgeschafft und nicht wie
bislang nur in einzelnen Regionen Spaniens.
Für Nichtsteuerresidenten hat dies die Folge, dass das Modell 214 im Jahre 2009 keine Anwendung mehr findet.
Es finden nunmehr die Modelle 210 und 215 Anwendung.
Wir erledigen für Sie das Ausfüllen und die Abgabe der Steuererklärung beim spanischen Finanzamt.
Honorar: 80,- EUR
Der Text wurde gemäss den anwaltlichen Sorgfaltspflichten erstellt. Jede Haftung
für den Inhalt bleibt ausgeschlossen. Eine Einzelfallberatung durch unsere Rechtsanwälte
wird durch den Text nicht ersetzt. Die Urheberrechte stehen ausschliesslich RA D.Luickhardt zu.
Rechtslage: 20.02.2009
|
|