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Bussgeld im spanischen Transportrecht

Im spanischen Strassentransportrecht (LOTT) werden die Bussgelder abgestuft verhängt, bei leichten, schweren und sehr schweren Verstössen.

  • Ein sehr schwerer Verstoss ist zum Beispiel das Nichteinlegen der Fahrtenschreiberscheibe, soweit dies heutzutage noch technisch möglich ist. So muss auch in den Ruhezeiten die Fahrtenschreiberscheibe eingelegt bleiben.
  • Ein schwerer Verstoss ist eine Fahrzeitüberschreitung von bis zu 20 %.
  • Ein leichter Verstoss ist die Verwendung von Scheiben im Fahrtenschreiber, die nicht zulässig sind.
Die Polizeibeamten haben einen Ermessensspielraum, ob ein und derselbe Tatbestand ein leichter, schwerer oder sehr schwerer Verstoss darstellt. In jedem Fall muss dies von dem Polizeibeamten begründet werden.

BEACHTEN SIE:

Widersprüche gegen Bussgeldbescheide müssen innerhalb von 15 Tagen erfolgen. Deshalb wenden Sie sich schnellstmöglich an uns!

TIPP:

Haben Sie den Eindruck, dass das Bussgeld gerechtfertigt ist, können Sie bei Barzahlung des Bussgeldes ohne Einspruchseinlegung eine Ermässigung von bis zu 30 % verlangen. Jedoch ist damit der Bussgeldbescheid rechtskräftig und spätere Einsprüche sind dann nicht mehr zulässig. Wir legen für Sie die Rechtsmittel vor jeder spanischen Behörde ein, gleichwohl um welches Ort in Spanien es sich handelt. Wenn es erforderlich ist, verteidigen wir Ihre Rechte vor allen spanischen Gerichten kompetent und zuverlässig.


Der Text wurde gemäss den anwaltlichen Sorgfaltspflichten erstellt. Jede Haftung für den Inhalt bleibt ausgeschlossen. Eine Einzelfallberatung durch unsere Rechtsanwälte wird durch den Text nicht ersetzt. Die Urheberrechte stehen ausschliesslich RA D.Luickhardt zu.
Rechtslage: 2007