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Timesharing (Teilnutzungsrecht) in Spanien
Timesharing hat mit Recht einen schlechten Ruf, weil die Vergangenheit gezeigt hat,
dass Erwerber dieser Rechte meist nicht das bezahlte Nutzungsrecht ausüben konnten.
Folgende Probleme traten auf:
Nutzungsrechte für eine Wohneinheit wurden für den gleichen Zeitraum mehrmals verkauft.
Noch nicht fertiggestellte Wohneinheiten wurden bereits als Time Sharing Rechte vekauft.
Viele wurden nicht mehr oder sehr viel später fertiggestellt.
Wucherpreise wurden verlangt.
Rotations- Time Sharing Rechte funktionierten nicht, weil Angebot und Nachfrage zum
Tausch von den Rechten nicht ausgeglichen waren.
Wiederverkauf eines Time Sharing Rechts ist aussichtslos oder zu äusserst geringen Preisen
mit grossen Wertverlusten verbunden.
Unseriöse Betreiber von Time Sharing Anlagen, mit Briefkastenfirmen im Übersee erfüllten
nicht die Instandhaltungspflichten und die Anlagen verwahrlosten.
Time Sharing Rechte Makler versprachen Verkaufsmöglichkeiten für die Rechte, nachdem sie
Anzahlungen kassierten. In Wirklichkeit wurden in diesen Verträgen Bedingungen integriert,
dass der Auftraggeber seine Anzahlung verliert, wenn innerhalb von 6 Monaten kein Käufer
gefunden wurde. Desweiteren hatte der Auftraggeber keinen Anspruch darauf, dass der
Makler auch wirklich Aktivitäten entfaltet. Wollte man den Makler erreichen, dann
war das Telefon besetzt oder die Briefkastenfirma hatte nichts weiter als eben diesen Briefkasten.
Aufgrund des schlechten Rufes hat der spanische Gesetzgeber im Jahre 1998 ein
Schutzgesetz erlassen, dass für Time Sharing Rechte Erwerber, die Rechte mit
mindestens einer Laufzeit von 3 Jahren erwarben, Rechtsschutz verschaffen soll.
Insbesondere das 10 Tage Rücktrittsrecht ist dabei zu erwähnen.
TIPP:
Unterschreiben Sie keine Time Sharing Verträge auf der Strasse, in Hotels, ohne zuvor
ein paar Tage darüber nachgedacht zu haben. Vor allem sollten Sie nicht mit Ihrer
Kreditkarte zahlen, weil das Geld nicht mehr rückholbar ist, trotz dem formellen Widerrufsrecht.
Sollten Sie ernsthaft am Erwerb des Nutzungsrechts interessiert sein, dann Faxen Sie Ihren
Time Sharing Vertrag vorher zur Prüfung an unser Büro.
Die Überprüfung eines Vertrages kostet 70,- €.
Der Text wurde gemäss den anwaltlichen Sorgfaltspflichten erstellt. Jede Haftung
für den Inhalt bleibt ausgeschlossen. Eine Einzelfallberatung durch unsere Rechtsanwälte
wird durch den Text nicht ersetzt. Die Urheberrechte stehen ausschliesslich RA D.Luickhardt zu.
Rechtslage: 2007
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