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Steuererklärung für Nichtresidenten in Spanien (Modelo 214)
Modell 214 ist eine vereinfachte Steuererklärung für Nichtresidenten,
die nicht mehr als
eine Immobilie oder Grundstück Eigengebrauch in Spanien haben.
Neuheiten:
Die Steuer ist jetzt bei einer Bank einzubezahlen.
Notwendige Formulare
- Grundsteuerzahlbeleg des Kalenderjahres für das die Steuererklärung abgegeben
werden soll
- Steuerdatenklebeetiketen
- Ausgefülltes Formular Modell 214
Anleitung zum Ausfüllen
- Frist: Im darauffolgenden Kalenderjahr des Erklärungszeitraums bis zum 31.12.XX ist
die Steuererklärung abzugeben und die Steuer zu zahlen.
- Adressfeld: Deutsche Wohnadresse und damit Steuerresidenz eintragen!
- Vermögenssteuer (Impuesto sobre el Patrimonio) für alle Güter, die in Spanien belegen
sind bzw. unter die Vermögenssteuer fallen. Hier ist gleichgültig, ob ein Grundstück
bebaut, unbebaut städtisch oder Ackerfläche ist. Der Wert am 31.12.XX jedes Jahres
ist massgeblich. Der Wert (Valor) ist der höchste von den folgenden 3:
- Kaufpreis
- Kataster
- Festsetzung durch Steuerbehörde
- Deudas (Schulden) bsp. Hypotheken sind abziehbar. Für Nichtresidente besteht kein
Freibetrag. Bis 166.129,45 € ist der Steuersatz 0,2 % (weitere Werte siehe Tabelle).
- Einkommensteuer (geschätzt) nur für bebaute Grundstücke, also nicht für
Ackerflächen
(rústico) und unbebaute städtische Flächen (urbano). Bei aktualisierten Katasterwerten
ist 1,1 % des Katasterwertes als Rechnungsgrundlage anzusetzen, davon 25 % als Steuersatz
ergibt die einzuzahlende Steuer (cuota integra).
- Die Adresse und die Katasternummer sind einzutragen
Nichtresidente müssen in Spanien einen Steuerrepräsentanten haben.
Der Text wurde gemäss den anwaltlichen Sorgfaltspflichten erstellt. Jede Haftung
für den Inhalt bleibt ausgeschlossen. Eine Einzelfallberatung durch unsere Rechtsanwälte
wird durch den Text nicht ersetzt. Die Urheberrechte stehen ausschliesslich RA D.Luickhardt zu.
Rechtslage: 2007
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