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Niedrige Steuerlast für Besserverdienende in Spanien
Seit 2005 lässt der spanische Gesetzgeber dem Einwanderer au einem anderen Land der
Europäischen Union die Möglichkeit zu wählen, ob er seinen Arbeitslohn mit der üblichen
Einkommenssteuerprogression als Steuerresident versteuert oder aber ob er die ersten 5 Jahre seines
ständigen Aufenthalts wie ein Nichtsteuerresident behandelt wird.
Während er in der Einkommensteuerprogression bis zu 43% mit Einkommensteuer belastet wird,
sieht das Gesetz für Nichtsteuerresidenten einen festen Besteuerungssatz von 24% vor.
Wir beraten Sie über die Vor- und Nachteile der Wahlmöglichkeiten.
Der Text wurde gemäss den anwaltlichen Sorgfaltspflichten erstellt. Jede Haftung
für den Inhalt bleibt ausgeschlossen. Eine Einzelfallberatung durch unsere Rechtsanwälte
wird durch den Text nicht ersetzt. Die Urheberrechte stehen ausschliesslich RA D.Luickhardt zu.
Rechtslage: September 2007
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