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Niedrige Steuerlast für Besserverdienende in Spanien


Seit 2005 lässt der spanische Gesetzgeber dem Einwanderer au einem anderen Land der Europäischen Union die Möglichkeit zu wählen, ob er seinen Arbeitslohn mit der üblichen Einkommenssteuerprogression als Steuerresident versteuert oder aber ob er die ersten 5 Jahre seines ständigen Aufenthalts wie ein Nichtsteuerresident behandelt wird.

Während er in der Einkommensteuerprogression bis zu 43% mit Einkommensteuer belastet wird, sieht das Gesetz für Nichtsteuerresidenten einen festen Besteuerungssatz von 24% vor.

Wir beraten Sie über die Vor- und Nachteile der Wahlmöglichkeiten.









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Rechtslage: September 2007