Newsticker
Einspeisevergütung Photovoltaik

Neuer Regelungsvorschlag des spanischen Industrieministeriums (18.07.2008)                            -weiter-

Das Europäische Mahnverfahren

Durchsetzung des Klageanspruches vor spanischen Gerichten
(30.06.2008)                             -weiter-

Vollstreckung Spanien

Zwangsvollstreckung deutscher Urteile in Spanien
(23.06.2008)                             -weiter-

Steuerermässigung Spanien

Punktuelle Steuerermässigung zur Anregung der Wirtschaftskonjunktur
Info für Unternehmer in Spanien.
(18.06.2008)                             -weiter-

Firmengründung Spanien

Vergünstigte Kreditaufnahme für junge Firmen in Spanien.
(15.04.2008)                             -weiter-

Abschaffung der Vermögenssteuer in Spanien

In Madrid soll im Haushaltsgesetz für das Jahr 2009 die Abschaffung der Vermögenssteuer verabschiedet werden.
(03.03.2008)                             -weiter-

Erbschaftssteuer Kanarische Inseln

Zum 1.1.2008 wird eine Erbschaft auf den Kanarischen Inseln zu 99,9 % von der Erbschaftssteuer freigestellt
(31.01.2008)                             -weiter-

Änderungen im Steuerrecht 2008

Es wurde ein Gesetz verabschiedet, das Änderungen im spanischen Steuerrecht mit sich bringt.
(20.12.2007)                             -weiter-

Firmengründung Spanien

Soziale Absicherung von Selbständigen
(07.11.2007)                             -weiter-

Spanische Erbschaftssteuer - Teneriffa

Abschaffung der Erbschaftssteuer auf Teneriffa und anderen Kanarischen Inseln
(07.11.2007)                             -weiter-

NIE Nummer

und Aufenthaltserlaubnis in Spanien -
das königliche Dekret 240/2007 (26.08.2007)                             -weiter-

Photovoltaik Spanien im spanischen Steuerrecht

Steuervergünstigung durch Reinvestition in Spanien. Im Wirtschaftsbereich der erneuerbaren Energien führt die Reinvestition zu steuerlichen Vergünstigungen (01.04.2007) -weiter-

 
 
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Steuer Spanien

Punktuelle Steuerermässigung zur Anregung der Wirtschaftskonjunktur.

Info für Unternehmer in Spanien;

Wir betreuen Sie bei der Firmengründung in Spanien, Lohnbuchhaltung, Steuersachen.

- AKTUELL ! -

In Folge eines Steuerabzugsbetrages von der Steuerlast in Höhe von 400.- Euro in der spanischen Einkommensteuer, kann im Monat Juni 2008 der Lohnrückbehalt bis zur Höhe von 200.- Euro reduziert werden, und in den weiteren Monaten kann diese Reduzierung beibehalten werden, bis der Gesamtbetrag von 400.- Euro erreicht wird.

Folglich wird der Nettolohnbetrag der Lohnabrechnungen im Juni 2008 zu Gunsten des Arbeitnehmers höher sein. Der Arbeitgeber hat im Modell 110 weniger Lohnsteuer einzuzahlen.

Diese Massnahme ist für den Arbeitgeber steuerneutral.



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Rechtslage: 15.04.2008

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