Punktuelle Steuerermässigung zur Anregung der Wirtschaftskonjunktur.
Info für Unternehmer in Spanien;
Wir betreuen Sie bei der Firmengründung in Spanien, Lohnbuchhaltung, Steuersachen.
- AKTUELL ! -
In Folge eines Steuerabzugsbetrages von der Steuerlast in Höhe von 400.- Euro in der
spanischen Einkommensteuer, kann im Monat Juni 2008 der
Lohnrückbehalt bis zur Höhe von 200.- Euro reduziert werden, und in
den weiteren Monaten kann diese Reduzierung beibehalten werden, bis der Gesamtbetrag von 400.-
Euro erreicht wird.
Folglich wird der Nettolohnbetrag der Lohnabrechnungen im Juni 2008
zu Gunsten des Arbeitnehmers höher sein. Der Arbeitgeber hat im Modell 110 weniger
Lohnsteuer einzuzahlen.
Diese Massnahme ist für den Arbeitgeber steuerneutral.
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Rechtslage: 15.04.2008