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Deducción por inversión
Steuervergünstigung durch Investition in das Anlagevermögen einer spanischen
Kapitalgesellschaft (S.L.) .
Im spanischen Körperschaftssteuergesetz ist in den Artikeln 35 bis 44 LIS die
Steuervergünstigung bei bestimmten Investitionen geregelt.
Auf den kanarischen Inseln gilt die RIC, die eine weitergehende Sonderregelung darstellt.
Für unsere Kunden zählen wir die Bereiche der Investitionen auf, die gefördert werden, wobei
die Aufzählung nur auszugsweise erfolgt:
- Anschaffung von schadstoffarmen Dieselfahrzeugen
- Umweltfreundliche Abfallentsorgung
- Transportunternehmen können ihre Fahrzeuge mit Navigationssystemen ausrüsten
- Fortbildung von Arbeitnehmern
- Schaffung von neuen Arbeitsplätzen für Behinderte, etc.
- Beispielhaft sei hier die Investition in erneuerbare Energien hervorgehoben.
Voraussetzung der Steuervergünstigung ist es,
dass es sich um Neuanschaffungen für das Anlagevermögen der S.L. handelt
die Investition muss in Güter der S.L. angelegt werden, die mindestens 3 Jahre bei
beweglichen Sachen, und 5 Jahre bei unbeweglichen Sachen von dem Unternehmen genutzt werden.
Die Höhe der Steuervergünstigung beträgt 10 % der realisierten Investitionssumme in dem
Geschäftsjahr der spanischen Kapitalgesellschaft (S.L.).
Im Jahre 2006 wird die Höhe der
Steuervergünstigung für alle getätigten Investitionen auf 35 % der angepassten positiven
Steuerzahllast begrenzt.
In den zehn nächsten Folgejahren kann der Restbetrag der Steuervergünstigung
abgesetzt werden, wobei stets chronologisch die Beträge in Ansatz gebracht werden und wieder die
jeweilige Begrenzung in dem Steuerjahr zu beachten ist. Fristverlängerungen sind in Ausnahmefällen
möglich.
In Sonderfällen können Sie jederzeit einen persönlichen Beratungstermin mit unseren
Rechtsanwälten vereinbaren oder eine email Anfrage stellen.
Der Text wurde gemäss den anwaltlichen Sorgfaltspflichten erstellt. Jede Haftung
für den Inhalt bleibt ausgeschlossen. Eine Einzelfallberatung durch unsere Rechtsanwälte
wird durch den Text nicht ersetzt. Die Urheberrechte stehen ausschliesslich RA D.Luickhardt zu.
Rechtslage: 15.8.2006
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