| |
Kontakt Spanien
Bulevar Chayofe 6, 1-B
38650 Los Cristianos
Tlf: 0034-922788881
Fax: 0034-922789358
Email
c/Marqués de Urquijo 6
28008 Madrid
Tlf: 0034-922788881
Fax: 0034-922789358
Email
Kontakt Deutschland
Lindberghstr. 2
88074 Meckenbeuren
Tlf: 07542-937982
Fax: 07542-937984
Email |
| |
|
|
|
Deutsche Sorgerechtsentscheidungen in Spanien
Mit einer neuen Verordnung aus dem Jahre 2003 wird nochmals bekräftigt,
was seit dem Haager Übereinkommen aus dem Jahre 1961 und dem Luxemburger
Abkommen aus dem Jahre 1980 schon in der Praxis Anwendung fand.
Fallbeispiel:
In einem deutschen, rechtskräftigen Scheidungsurteil wird im Verbund
entschieden, dass das 8 - jährige Kind bei dem einen Elternteil bleiben
solle. Dieser bekommt das Aufenthaltsbestimmungsrecht, dem anderen
bleibt das Besuchsrecht, auch Umgangsrecht genannt. Das Sorgerecht
bleibt beiden Eltern zugestanden.
Kurz nach Rechtskraft des
Scheidungsurteils, zieht ein Elternteil mit dem Kind nach Spanien, um dort seinen
ständigen Wohnsitz zu begründen.
Wie kann der eine Elternteil gegen den anderen vorgehen, wenn das Kind vernachlässigt wird?
Zuständigkeit:
Nach der neuen Verordnung gibt es keinen Zweifel mehr, dass die spanischen Behörden
allein zuständig sind, wenn das Kind mindestens 3 Monate in Spanien lebt und dauerhaft
dort wohnen bleiben will. Von einer Verfestigung kann nach 6 Monaten gesprochen werden.
Die Anerkennung der deutschen Sorgerechtsentscheidung wird von den spanischen Behörden
gewährleistet. Für das Besuchsrecht ist eine Vollstreckbarerklärung nicht mehr erforderlich.
Gemäss der spanischen Zivilprozessordnung kann bei Entscheidungen im Sorgerecht bei
„wesentlicher Veränderung der Gegebenheiten“ , die der Entscheidung zugrunde lagen,
eine Abänderung der Entscheidung beantragt werden.
Das Abänderungsverfahren ist erfolgreich,
wenn der Kindeswille und das Kindeswohl für eine Änderung sprechen.
Der Text wurde gemäss den anwaltlichen Sorgfaltspflichten erstellt. Jede Haftung
für den Inhalt bleibt ausgeschlossen. Eine Einzelfallberatung durch unsere Rechtsanwälte
wird durch den Text nicht ersetzt. Die Urheberrechte stehen ausschliesslich RA D.Luickhardt zu.
Rechtslage: 2007
|
|