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Spanisches Steuerrecht - Immobilienrecht 2008

Steuerfreiheit bei Schenkung einer Immobilie in Alicante

In der Autonomen Region von Valencia, zu der Alicante und Denia gehören, ist die Schenkungssteuer nahezu abgeschafft worden.

Es wird bei einer Schenkung von Eltern an Kinder nicht nur ein Freibetrag von 40.000.- Euro pro Kind gewährt, sondern der Steuerzahlbetrag wird mit einer reduzierenden Befreiung von 99 % abgemindert.

WICHTIG:

Die Befreiung wird neben anderen Voraussetzungen nur gewährt, wenn der Beschenkte mindestens 5 Jahre lang einen Tag vor der Fälligkeit der Schenkungssteuer seinen dauerhaften Wohnsitz in der Autonomen Region von Valencia hatte.

Wir beraten Sie gerne, wie Sie Ihre spanische Immobilie steuerschonend an Ihre Kinder weitergeben können.

Nach Absprache stehen wir Ihnen gerne in ganz Spanien und Deutschland zu einer Beratung zur Verfügung.


Der Text wurde gemäss den anwaltlichen Sorgfaltspflichten erstellt. Jede Haftung für den Inhalt bleibt ausgeschlossen. Eine Einzelfallberatung durch unsere Rechtsanwälte wird durch den Text nicht ersetzt. Die Urheberrechte stehen ausschliesslich RA D.Luickhardt zu.
Rechtslage: 01.03.2008