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Spanisches Steuerrecht - Immobilienrecht 2008
Steuerfreiheit bei Schenkung einer Immobilie in Alicante
In der Autonomen Region
von Valencia, zu der Alicante und Denia gehören, ist die Schenkungssteuer nahezu abgeschafft
worden.
Es wird bei einer Schenkung von Eltern an Kinder nicht nur ein Freibetrag von 40.000.- Euro pro Kind
gewährt, sondern der Steuerzahlbetrag wird mit einer reduzierenden Befreiung
von 99 % abgemindert.
WICHTIG:
Die Befreiung wird neben anderen Voraussetzungen nur gewährt, wenn der Beschenkte mindestens
5 Jahre lang einen Tag vor der Fälligkeit der Schenkungssteuer seinen dauerhaften
Wohnsitz in der Autonomen Region von Valencia hatte.
Wir beraten Sie gerne, wie Sie Ihre spanische Immobilie steuerschonend an Ihre Kinder weitergeben
können.
Nach Absprache stehen wir Ihnen gerne in ganz Spanien und Deutschland zu
einer Beratung zur Verfügung.
Der Text wurde gemäss den anwaltlichen Sorgfaltspflichten erstellt. Jede Haftung
für den Inhalt bleibt ausgeschlossen. Eine Einzelfallberatung durch unsere Rechtsanwälte
wird durch den Text nicht ersetzt. Die Urheberrechte stehen ausschliesslich RA D.Luickhardt zu.
Rechtslage: 01.03.2008
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