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RIC – Investitionsrücklage auf den Kanarischen Inseln

Die RIC erhöht den Steuervorteil für die unternehmerische Aktivität auf den Kanarischen Inseln.

Sie ist in Investitionsanreiz, da bei einer kontinuierlichen Investition in Aktivvermöögen nur 10 % des Gewinns vor Steuer, von der Körperschaftssteuer belastet werden.

Die Rücklage muss innerhalb von 3 Jahren in Aktivvermögen investiert werden.

Aus der Sicht der Bilanz ist ein separates RIC Konto zu führen.

Die RIC kann nicht mit anderen Tatbeständen von Rücklagen kumuliert werden.

Eine ZEC Gesellschaft kann keine RIC anwenden.

Sollten Sie an einer Firmengründung in Spanien und insbesondere auf den Kanarischen Inseln interessiert sein, vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit unseren deutschsprachigen Berater, RA D.Luickhardt.

Wir gründen Ihre Firma, führen die Buchhaltung, beraten Sie und zeigen Ihnen interessante Steuersparmodelle auf, die zu einer effektiven Steuerbelastung von 2,5% - 3 % führen, anstelle von 25% - 30 % für eine gewöhnliche SL in Spanien.



Der Text wurde von B. Edreira Pérez, Buchhalterin und Ökonomin der Kanzlei für Steuer und Recht Cano & Luickhardt SL erstellt. Jede Haftung für den Inhalt bleibt ausgeschlossen.
Rechtslage: November 2007