Newsticker
Arbeitsrecht Spanien

2010 - Reform im spanischen Arbeitsrecht
(02.09.2010)                             -weiter-

Photovoltaik Spanien

Investitionen in die Solarstromenergie.
Tarifkontrolle von Solarstromanlagen, die bis zum 29.9.2008 an das Netz gingen.
(15.08.2010)                             -weiter-

Einkommensteuer Nicht-Residenten

Gesetzesänderungen in der Besteuerung der Mieteinnahmen
(01.04.2010)                             -weiter-

Mahnverfahren Spanien 2010

Änderungen in der Bearbeitung eines spanischen Mahnbescheides
(01.03.2010)                             -weiter-

Mietrecht Spanien 2010

Neuheiten im spanischen Mietrecht, spanischen Wohnungseigentum und spanischen Zivilprozessrecht
(16.12.2009)                             -weiter-

spanisches Steuerrecht 2010

Änderungen: Steuersatz Mieteinnahmen, Einzelunternehmer, Gesellschaften
(20.11.2009)                             -weiter-

Grundbuchauszug Spanien

Auswertung in deutscher Sprache innerhalb von 48 Stunden
Honorar: 40,00 EUR
(15.09 .2009)                             -weiter-

Der Europäische Vollstreckungstitel

Die Voraussetzungen eines Europäischen Vollstreckungstitels, das spanische Vollstreckungsverfahren
(24.08.2009)                             -weiter-

Rückforderung: spanische IVA

Aktuell 2010: Rückforderung der Umsatzsteuer für Nichtsteuerresidenten in Spanien
(17.08.2009)                             -weiter-

Spanische Umsatzsteuer 2009

Vorsteuerabzug, Rückforderung von
bezahlter spanischer Umsatzsteuer
(14.04.2009)                             -weiter-

SL Spanien: Preise 2009

Neugründung Gesellschaft: 1500 EUR
Finanz- / Lohnbuchhaltung: ab 150 EUR monatlich
(06.03.2009)                             -weiter-

Einspeisevergütung Photovoltaik

Änderungen in der spanischen Einspeisevergütung
(29.09.2008)                            -weiter-

Erbschaftssteuer Kanarische Inseln

Zum 1.1.2008 wird eine Erbschaft auf den Kanarischen Inseln zu 99,9 % von der Erbschaftssteuer freigestellt
(31.01.2008)                             -weiter-

Archiv

 
 
Zentrale (deutschsprachig): 0034-922788881
   
- Hauptseite
- Standorte
- info@anwalt-spanien.com
- Über uns
- Impressum
- Copyright
 

Spanische Erbschaftssteuer - Kanarische Inseln


Zum 1.1.2008 wird eine Erbschaft auf den Kanarischen Inseln zu 99,9 % von der Erbschaftssteuer freigestellt.

Für Immobilieneigentümer, die nur ihre Ferienresidenz auf einer der Inseln, sei es Teneriffa, La Palma, La Gomera, El Hierro, Gran Canaria, Fuerteventura oder Lanzarote haben, gilt diese Regelung nicht.

Der Erblasser muss mindestens 5 Jahre vor dem Tod seinen nachweisbaren dauerhaften Wohnsitz auf den Kanarischen Inseln gehabt haben.

Der Erbfall muss nach dem 01.01.2008 eingetreten sein.

Weitere Begrenzungen beziehen sich auf den Kreis der Erben, die in der Regel wie Abkömmlinge nahe Verwandtschaft haben oder Ehegatte sein sollten.

Die neue Erbschaftssteuerregelung ist für die Planung von Erbschaften äusserst wichtig und wird die Flucht in SL Gründungen und sonstige kostenintensive Gestaltungsformen oftmals ersparen.

Es bleibt jedoch dabei, dass Erbschaften in einem formellen Verfahren angenommen werden müssen und eine Erbschaftssteuererklärung fristgemäss abgegeben werden muss.

Denn die verkehrswertbezogene Bewertung der Immobilie führt zu einer Erbschaftssteuerlast.

Wir beraten Sie gerne in Steuer und Recht in Spanien.

Cano & Luickhardt SL
Abogados, Rechtsanwälte, Economistas





Hauptseite



Der Text wurde gemäss den anwaltlichen Sorgfaltspflichten erstellt. Jede Haftung für den Inhalt bleibt ausgeschlossen. Eine Einzelfallberatung durch unsere Rechtsanwälte wird durch den Text nicht ersetzt. Die Urheberrechte stehen ausschliesslich RA D.Luickhardt zu.
Rechtslage: 30.01.2008



Erbrecht,Steuerrecht,Erbschaftssteuerrecht,Familienrecht,Gesellschaftsrecht,Baurecht,Immobilienrecht,Transportrecht,Speditionsrecht,Investitionen Spanien,Firmengründung

Design provided by Free Web Templates