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Patientenverfügung in Spanien
Die Patientenverfügung in Spanien wird als testamento vital bezeichnet.
Grundsätzlich besteht kein inhaltlicher Unterschied zu der deutschen Patientenverfügung.
Deshalb empfehlen wir unseren Mandanten, die ihren Lebensabend in Spanien geniessen,
nicht nur das Testament in deutscher und spanischer Sprache aufzusetzen, sondern im gleichen
Moment die Patientenverfügung zweisprachig zu formulieren.
Wir bieten Ihnen die Testamentsgestaltung für 250.-€ an,
wobei die Patientenverfügung in dem genannten Preis enthalten ist, da heutzutage
jeder Testierende von der Patientenverfügung Gebrauch machen sollte.
Warum soll ich eine Patientenverfügung erstellen ?
Da heute viele Menschen das Glück haben, ein hohes Lebensalter zu erreichen, und nicht
zuletzt durch den hohen medizinischen Standard mit Hilfe von Medikamenten und letztlich
der Gerätemedizin auch in bisher tödlichen Krankheitsverläufen noch am Leben erhalten
werden können,
muss Ihre Entscheidungsfreiheit und Ihr Wille stets über die medizinische Behandlung entscheiden,
festgehalten werden.
Ein Mensch, der an Alzheimer erkrankt ist, kann oftmals seinen Willen nicht mehr bilden und äussern,
so wie er es vor der Erkrankung konnte. Er kann nicht mehr rechtsverbindlich verneinen, an der
Lungenbeatmungsmaschine angeschlossen, oder mit künstlicher Ernährung durch Sonden am Leben erhalten
zu werden. Hier sind keine ethischen Fragen zu prüfen, sondern Ihr Selbstbestimmungsrecht ist
entscheidend.
Sie benennen eine Person des Vertrauens, meist den Ehepartner oder die Kinder, die in Situationen
zusammen mit dem medizinischen Team entscheiden, was für Sie das Beste ist, und Ihrem Willen entspricht.
Die Erstellung der Patientenverfügung erfolgt zusammen mit Ihrem Rechtsanwalt. Anschliessend
wird in der Regel vor einem Notar die private Urkunde zusammen mit dem Testament zu einer öffentlichen
Urkunde erhoben. Man kann die öffentliche Beurkundung auch ersetzen, indem 3 Zeugen herbeigezogen werden.
Wichtig ist es, dass Sie als Verfügender eindeutig identifiziert werden.
Eine in Deutschland verfasste Patientenverfügung, die ausschliesslich in Deutschland Wirkung haben
sollte, kann formfrei zu Hause handschriftlich verfasst werden. Jedoch ist darauf zu achten,
dass der in die Patientenverfügung Eingesetzte davon Kenntnis hat, so dass im Falle
der Bewusstlosigkeit, sich die Urkunde in dem Besitz des Eingesetzten befindet. Eine Kopie
sollte bei Ihrem Rechtsanwalt verwahrt bleiben.
In Katalonien, als der Autonomen Region Spaniens, die als erstes, schon im Jahre 2000,
ein entsprechendes Gesetz zu der Patientenverfügung erlassen hat, wird die Hinterlegung
der Urkunde in einem öffentlichen Register angeboten.
Einzelne Regelungsbereiche einer Patientenverfügung:
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Was soll mit mir geschehen, wenn ich mich in einer lebensbedrohlichen Situation in
ärztlicher Behandlung befinde und der Zustand nicht mehr reversibel ist? Hier können einzelne
Krankheitsbilder genannt werden.
- Lebensverlängerung soweit wie möglich.
- Lebensverlängerung nur soweit sie schmerzfrei zu erreichen ist.
- Technische Geräte, Medikamente jeder Art, auch Schmerzmittel sollen zur Lebensverlängerung
eingesetzt werden.
- Ich wünsche einen natüürlichen Tod, ohne Einsatz von lebensverlängernder Gerätemedizin.
Schmerzstillende Medikamente sollen verabreicht werden.
- Entscheidend ist eine Klausel, dass Sie jederzeit auch mündlich die Patientenverfügung widerrufen
können.
- Organspende nach dem Tod ist erwünscht oder unerwünscht.
Die gesetzliche Grundlage bietet das staatliche Gesetz 41 /2002, wobei jede Autonome Region
ein eigenes Gesetz erlassen kann, um Einzelheiten zu regeln.
Zur Zeit haben 12 Autonome Regionen in Spanien von diesem Regelungsrecht Gebrauch gemacht,
wobei Katalonien wohl die Vorreiterrolle hat.
Der Text wurde gemäss den anwaltlichen Sorgfaltspflichten erstellt. Jede Haftung
für den Inhalt bleibt ausgeschlossen. Eine Einzelfallberatung durch unsere Rechtsanwälte
wird durch den Text nicht ersetzt. Die Urheberrechte stehen ausschliesslich RA D.Luickhardt zu.
Rechtslage: 2007
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