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Kontakt Spanien
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NIE Nummer Spanien
Die NIE Nummer ist kostenlos erhältlich, vorbehaltlich der Gebühr der Behörde.
Die NIE Nummer in Spanien ist die Identifikationsnummer für jeden Staatsbürger,
der nicht die spanische Staatsbürgerschaft besitzt und in Spanien Rechtsgeschäfte tätigen
möchte.
Seit 1.1.2007 ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass ein spanischer Notar keinen Immobilienkauf
mehr beurkunden darf, wenn die NIE Nummer nicht vorgelegt wird.
Die Kontrollinstanz ist das
Grundbuchamt, welches eine notarielle Kaufurkunde, ohne den Ausweis von NIE Nummern nicht eintragen darf.
Die NIE Nummer wird zur Steuernummer, auch NIF genannt, wenn die natürliche Person bei der
spanischen Finanzbehörde angemeldet wird.
Für unsere Kunden beantragen wir die NIE Nummer in Spanien kostenlos.
Die Bearbeitungszeit ist in der Regel 2 Wochen. Hierfür benötigen wir eine notarielle
Vollmacht und 3 amtlich beglaubigte Kopien des Personalausweises.
Sollten Sie die NIE Nummer nicht dringend benötigen, können Sie die NIE Nummer auch beim spanischen
Konsulat, welches für Ihren Wohnort in Deutschland, Schweiz oder Österreich
zuständig ist, persönlich
beantragen. Die Bearbeitungszeit kann bis zu 60 Tagen dauern.
Hinweis:
Nicht nur beim Immobilienkauf in Spanien, auch die Erbschaftsannahme in Spanien erfordert
unbedingt die Vorlage der NIE Nummer, nicht nur wegen der persönlichen steuerlichen Zuordnung der
spanischen Erklärung der Erbschaftssteuer.
Der Text wurde gemäss den anwaltlichen Sorgfaltspflichten erstellt. Jede Haftung
für den Inhalt bleibt ausgeschlossen. Eine Einzelfallberatung durch unsere Rechtsanwälte
wird durch den Text nicht ersetzt. Die Urheberrechte stehen ausschliesslich RA D.Luickhardt zu.
Rechtslage: Februar 2007
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