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NIE Nummer Spanien

Die NIE Nummer ist kostenlos erhältlich, vorbehaltlich der Gebühr der Behörde.

Die NIE Nummer in Spanien ist die Identifikationsnummer für jeden Staatsbürger, der nicht die spanische Staatsbürgerschaft besitzt und in Spanien Rechtsgeschäfte tätigen möchte.

Seit 1.1.2007 ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass ein spanischer Notar keinen Immobilienkauf mehr beurkunden darf, wenn die NIE Nummer nicht vorgelegt wird.

Die Kontrollinstanz ist das Grundbuchamt, welches eine notarielle Kaufurkunde, ohne den Ausweis von NIE Nummern nicht eintragen darf.

Die NIE Nummer wird zur Steuernummer, auch NIF genannt, wenn die natürliche Person bei der spanischen Finanzbehörde angemeldet wird.

Für unsere Kunden beantragen wir die NIE Nummer in Spanien kostenlos. Die Bearbeitungszeit ist in der Regel 2 Wochen. Hierfür benötigen wir eine notarielle Vollmacht und 3 amtlich beglaubigte Kopien des Personalausweises.

Sollten Sie die NIE Nummer nicht dringend benötigen, können Sie die NIE Nummer auch beim spanischen Konsulat, welches für Ihren Wohnort in Deutschland, Schweiz oder Österreich zuständig ist, persönlich beantragen. Die Bearbeitungszeit kann bis zu 60 Tagen dauern.

Hinweis:

Nicht nur beim Immobilienkauf in Spanien, auch die Erbschaftsannahme in Spanien erfordert unbedingt die Vorlage der NIE Nummer, nicht nur wegen der persönlichen steuerlichen Zuordnung der spanischen Erklärung der Erbschaftssteuer.


Der Text wurde gemäss den anwaltlichen Sorgfaltspflichten erstellt. Jede Haftung für den Inhalt bleibt ausgeschlossen. Eine Einzelfallberatung durch unsere Rechtsanwälte wird durch den Text nicht ersetzt. Die Urheberrechte stehen ausschliesslich RA D.Luickhardt zu.
Rechtslage: Februar 2007