Newsticker
Das Europäische Mahnverfahren

Durchsetzung des Klageanspruches vor spanischen Gerichten
(30.06.2008)                             -weiter-

Vollstreckung Spanien

Zwangsvollstreckung deutscher Urteile in Spanien
(23.06.2008)                             -weiter-

Steuerermässigung Spanien

Punktuelle Steuerermässigung zur Anregung der Wirtschaftskonjunktur
Info für Unternehmer in Spanien.
(18.06.2008)                             -weiter-

Firmengründung Spanien

Vergünstigte Kreditaufnahme für junge Firmen in Spanien.
(15.04.2008)                             -weiter-

Abschaffung der Vermögenssteuer in Spanien

In Madrid soll im Haushaltsgesetz für das Jahr 2009 die Abschaffung der Vermögenssteuer verabschiedet werden.
(03.03.2008)                             -weiter-

Erbschaftssteuer Kanarische Inseln

Zum 1.1.2008 wird eine Erbschaft auf den Kanarischen Inseln zu 99,9 % von der Erbschaftssteuer freigestellt
(31.01.2008)                             -weiter-

Änderungen im Steuerrecht 2008

Es wurde ein Gesetz verabschiedet, das Änderungen im spanischen Steuerrecht mit sich bringt.
(20.12.2007)                             -weiter-

Firmengründung Spanien

Soziale Absicherung von Selbständigen
(07.11.2007)                             -weiter-

Spanische Erbschaftssteuer - Teneriffa

Abschaffung der Erbschaftssteuer auf Teneriffa und anderen Kanarischen Inseln
(07.11.2007)                             -weiter-

Einspeisevergütung Spanien
- AKTUELL -

Gesetzliche Regelung - das königliche Dekret 661/2007 (29.09.2007) -weiter-

NIE Nummer

und Aufenthaltserlaubnis in Spanien -
das königliche Dekret 240/2007 (26.08.2007)                             -weiter-

Photovoltaik Spanien im spanischen Steuerrecht

Steuervergünstigung durch Reinvestition in Spanien. Im Wirtschaftsbereich der erneuerbaren Energien führt die Reinvestition zu steuerlichen Vergünstigungen (01.04.2007) -weiter-

 
 
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NIE Nummer und Aufenthaltserlaubnis in Spanien

Die NIE Nummer ist keine Aufenthaltserlaubnis, sondern eine Registrierungsnummer.

Sie legitimiert nicht zum Aufenthalt in Spanien.

Dem Grunde nach benötigt kein Bürger eines EU Staates eine Aufenthaltserlaubnis in Spanien.

Seit dem königlichen Dekret 240/2007 wird jedoch vorgeschrieben, dass der EU Bürger sich nicht nur bei der Gemeinde, sondern auch bei der Polizei einzuschreiben hat, wenn er länger als 3 Monate in Spanien seinen Aufenthalt hat.

Dann erhält er ein sogenanntes Certificado de registro.


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Der Text wurde gemäss den anwaltlichen Sorgfaltspflichten erstellt. Jede Haftung für den Inhalt bleibt ausgeschlossen. Eine Einzelfallberatung durch unsere Rechtsanwälte wird durch den Text nicht ersetzt. Die Urheberrechte stehen ausschliesslich RA D.Luickhardt zu.
Rechtslage: 26.8.2007

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