Die NIE Nummer ist keine Aufenthaltserlaubnis, sondern eine Registrierungsnummer.
Sie legitimiert nicht zum Aufenthalt in Spanien.
Dem Grunde nach benötigt kein Bürger eines EU Staates eine Aufenthaltserlaubnis in Spanien.
Seit dem königlichen Dekret 240/2007 wird jedoch vorgeschrieben, dass der EU Bürger sich nicht
nur bei der Gemeinde, sondern auch bei der Polizei einzuschreiben hat, wenn er länger als 3 Monate in
Spanien seinen Aufenthalt hat.
Dann erhält er ein sogenanntes Certificado de registro.
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Rechtslage: 26.8.2007