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Vertragsgestaltung Mietvertrag Spanien, schnell und preiswert
Der Vertragsgestaltungsservice hat sich bewährt, da Sie unverzüglich einen Vertrag erhalten,
der Sie schützt.
Nicht selten kommt es vor, dass gerade bei Mietverträgen der Vertrag
bei einem Kiosk gekauft wird oder, der vom Makler vorgelegte, unterschrieben wird.
Wenig später stellt sich heraus, dass dieser Vertrag zur Rechtsfalle wird.
Ein typisches Beispiel:
Sie schliessen einen Mietvertrag für eine Wohnung auf Teneriffa ab. Der Makler des
Vermieters legt Ihnen einen Mietvertrag vor, Sie unterschreiben, wenig später
möchten Sie in eine andere Wohnung umziehen. Dann legt der Vermieter den Mietvertrag
vor und weist Sie daraufhin, dass der Mietvertrag auf 1 Jahr abgeschlossen wurde.
Schlussendlich bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als die ganze Jahresmiete
zu bezahlen, obgleich Sie schon nach 2 Monaten umziehen.
Verträge sind schliesslich bindend und zu erfüllen.
Eine Kündigung ist bei fester Laufzeitvereinbarung nicht zulässig.
Verzichten Sie nicht auf einen Vertrag, der Ihre Rechte schützt.
Teilen Sie uns mit, welchen Vertrag Sie wünschen, und wir gestalten ihn individuell für Sie.
Hinweis:
Bei Kauf-Vorverträgen von Immobilien in Spanien ist besondere Vorsicht geboten.
Solche Verträge dürfen ohne rechtliche Beratung durch einen Rechtsanwalt
nicht unterschrieben werden. Der finanzielle Schaden kann erheblich sein.
- Vorvertrag beim Immobilienerwerb in Spanien -
Der Text wurde gemäss den anwaltlichen Sorgfaltspflichten erstellt. Jede Haftung
für den Inhalt bleibt ausgeschlossen. Eine Einzelfallberatung durch unsere Rechtsanwälte
wird durch den Text nicht ersetzt. Die Urheberrechte stehen ausschliesslich RA D.Luickhardt zu.
Rechtslage: 2007
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