Neuer Regelungsvorschlag des spanischen Industrieministeriums
(18.07.2008)
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Das Europäische Mahnverfahren
Durchsetzung des Klageanspruches vor spanischen Gerichten
(30.06.2008)
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Vollstreckung Spanien
Zwangsvollstreckung deutscher Urteile in Spanien
(23.06.2008)
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Steuerermässigung Spanien
Punktuelle Steuerermässigung zur Anregung der Wirtschaftskonjunktur
Info für Unternehmer in Spanien.
(18.06.2008)
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Firmengründung Spanien
Vergünstigte Kreditaufnahme für junge Firmen in Spanien.
(15.04.2008)
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Abschaffung der Vermögenssteuer in Spanien
In Madrid soll im Haushaltsgesetz für das Jahr 2009 die Abschaffung der
Vermögenssteuer verabschiedet werden.
(03.03.2008)
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Erbschaftssteuer Kanarische Inseln
Zum 1.1.2008 wird eine Erbschaft auf den Kanarischen Inseln zu 99,9 % von der Erbschaftssteuer
freigestellt
(31.01.2008)
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Änderungen im Steuerrecht 2008
Es wurde ein Gesetz verabschiedet, das
Änderungen im spanischen Steuerrecht mit sich bringt.
(20.12.2007)
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Firmengründung Spanien
Soziale Absicherung von Selbständigen
(07.11.2007)
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Spanische Erbschaftssteuer - Teneriffa
Abschaffung der Erbschaftssteuer auf Teneriffa und anderen Kanarischen Inseln
(07.11.2007)
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NIE Nummer
und Aufenthaltserlaubnis in Spanien - das königliche
Dekret 240/2007 (26.08.2007)
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Photovoltaik Spanien im spanischen Steuerrecht
Steuervergünstigung durch Reinvestition in Spanien.
Im Wirtschaftsbereich der erneuerbaren Energien
führt die Reinvestition zu steuerlichen Vergünstigungen
(01.04.2007)
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Nach der Verabschiedung des Gesetzes zur Verbesserung der grenzüberschreitenden
Forderungsdurchsetzung wird es für unsere deutsch-spanische Rechtsanwaltkanzlei
ein neues Tätigkeitsfeld geben.
Es wird nicht mehr die Zwangsvollstreckung
von deutschen Titel im Mittelpunkt stehen, sondern die Durchsetzung des Klageanspruches
vor spanischen Gerichten.
Das europäische Mahnverfahren wird ab dem 12.12.2008 zur Anwendung kommen.
Daneben wird es ein Verfahren für geringfügige Forderungen bis zur Höhe von 2000.- Euro geben.
Dieses Verfahren wird ab dem 1.1.2009 in Kraft treten.
Die Mahnverfahren müssen vor dem Gericht des Wohnsitzes des Schuldners in einem gewöhnlichen
Zivilprozess fortgeführt werden, wenn der Schuldner Einspruch gegen den Mahnbescheid einlegt.
Eine Beschleunigung der Verfahren wird im erstinstanzlichen Verfahren sicherlich nicht erreicht,
jedoch kann damit die Vollstreckung des Titels beschleunigt werden, da erkennendes und
vollstreckendes Gericht identisch sind.
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wird durch den Text nicht ersetzt. Die Urheberrechte stehen ausschliesslich RA D.Luickhardt zu.
Rechtslage: 23.06.2008