Newsticker
Einspeisevergütung Photovoltaik

Neuer Regelungsvorschlag des spanischen Industrieministeriums (18.07.2008)                            -weiter-

Das Europäische Mahnverfahren

Durchsetzung des Klageanspruches vor spanischen Gerichten
(30.06.2008)                             -weiter-

Vollstreckung Spanien

Zwangsvollstreckung deutscher Urteile in Spanien
(23.06.2008)                             -weiter-

Steuerermässigung Spanien

Punktuelle Steuerermässigung zur Anregung der Wirtschaftskonjunktur
Info für Unternehmer in Spanien.
(18.06.2008)                             -weiter-

Firmengründung Spanien

Vergünstigte Kreditaufnahme für junge Firmen in Spanien.
(15.04.2008)                             -weiter-

Abschaffung der Vermögenssteuer in Spanien

In Madrid soll im Haushaltsgesetz für das Jahr 2009 die Abschaffung der Vermögenssteuer verabschiedet werden.
(03.03.2008)                             -weiter-

Erbschaftssteuer Kanarische Inseln

Zum 1.1.2008 wird eine Erbschaft auf den Kanarischen Inseln zu 99,9 % von der Erbschaftssteuer freigestellt
(31.01.2008)                             -weiter-

Änderungen im Steuerrecht 2008

Es wurde ein Gesetz verabschiedet, das Änderungen im spanischen Steuerrecht mit sich bringt.
(20.12.2007)                             -weiter-

Firmengründung Spanien

Soziale Absicherung von Selbständigen
(07.11.2007)                             -weiter-

Spanische Erbschaftssteuer - Teneriffa

Abschaffung der Erbschaftssteuer auf Teneriffa und anderen Kanarischen Inseln
(07.11.2007)                             -weiter-

NIE Nummer

und Aufenthaltserlaubnis in Spanien -
das königliche Dekret 240/2007 (26.08.2007)                             -weiter-

Photovoltaik Spanien im spanischen Steuerrecht

Steuervergünstigung durch Reinvestition in Spanien. Im Wirtschaftsbereich der erneuerbaren Energien führt die Reinvestition zu steuerlichen Vergünstigungen (01.04.2007) -weiter-

 
 
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Das Europäische Mahnverfahren

Nach der Verabschiedung des Gesetzes zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Forderungsdurchsetzung wird es für unsere deutsch-spanische Rechtsanwaltkanzlei ein neues Tätigkeitsfeld geben.

Es wird nicht mehr die Zwangsvollstreckung von deutschen Titel im Mittelpunkt stehen, sondern die Durchsetzung des Klageanspruches vor spanischen Gerichten.

Das europäische Mahnverfahren wird ab dem 12.12.2008 zur Anwendung kommen.

Daneben wird es ein Verfahren für geringfügige Forderungen bis zur Höhe von 2000.- Euro geben.

Dieses Verfahren wird ab dem 1.1.2009 in Kraft treten. Die Mahnverfahren müssen vor dem Gericht des Wohnsitzes des Schuldners in einem gewöhnlichen Zivilprozess fortgeführt werden, wenn der Schuldner Einspruch gegen den Mahnbescheid einlegt.

Eine Beschleunigung der Verfahren wird im erstinstanzlichen Verfahren sicherlich nicht erreicht, jedoch kann damit die Vollstreckung des Titels beschleunigt werden, da erkennendes und vollstreckendes Gericht identisch sind.



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Der Text wurde gemäss den anwaltlichen Sorgfaltspflichten erstellt. Jede Haftung für den Inhalt bleibt ausgeschlossen. Eine Einzelfallberatung durch unsere Rechtsanwälte wird durch den Text nicht ersetzt. Die Urheberrechte stehen ausschliesslich RA D.Luickhardt zu.
Rechtslage: 23.06.2008

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