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Kleines Grundstück- hoher Preis
Häufig kommt es vor, dass die tatsächliche Grundstücksgrösse oder
auch Wohnfläche einer Wohnung nicht mit der genannten Quadratmeterzahl in der
notariellen Kaufvertragsurkunde übereinstimmt.
Der Notar hat die Daten des Grundbuchs zu übernehmen. Diese entsprechen oftmals nicht der Wirklichkeit.
In den Standardnotarverträgen findet sich in der Regel kein Quadratmeterpreis,
sondern es wird ein Grundstück, das zwischen bestimmten Grenzen liegt, verkauft und übereignet.
TIPPS:
Bei jedem Grundstückskauf ist genauestens die tatsächlich vorhandene Quadratmeterzahl
zu überprüfen. Bei Zweifeln ist eine Vermessung durch einen Architekten unbedingt zu empfehlen.
Ein Rechtsanwalt ist zur Vertragsgestaltung heranzuziehen, der entsprechende Vertragsklauseln
formulieren muss, um den Käufer vor einem Schaden zu bewahren.
Stellt sich heraus, dass das gekaufte Grundstück kleiner ist als in der notariellen
Kaufvertragsurkunde, ist schnelles Handeln gefragt, da eine 6-monatige Verjährungsfrist
beginnt, sobald das Grundstück übergeben wurde.
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Rechtslage: 2007
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