- Hauptseite
   
 
Kontakt Spanien

Bulevar Chayofe 6, 1-B
38650 Los Cristianos
Tlf: 0034-922788881
Fax: 0034-922789358
info@anwalt-spanien.com

c/Marqués de Urquijo 6
28008 Madrid
Tlf: 0034-922788881
Fax: 0034-922789358
info@anwalt-spanien.com


Kontakt Deutschland

Lindberghstr. 2
88074 Meckenbeuren
Tlf: 07542-937982
Fax: 07542-937984
info@anwalt-spanien.com
 
   

Kleines Grundstück- hoher Preis

Häufig kommt es vor, dass die tatsächliche Grundstücksgrösse oder auch Wohnfläche einer Wohnung nicht mit der genannten Quadratmeterzahl in der notariellen Kaufvertragsurkunde übereinstimmt.

Der Notar hat die Daten des Grundbuchs zu übernehmen. Diese entsprechen oftmals nicht der Wirklichkeit. In den Standardnotarverträgen findet sich in der Regel kein Quadratmeterpreis, sondern es wird ein Grundstück, das zwischen bestimmten Grenzen liegt, verkauft und übereignet.

TIPPS:

Bei jedem Grundstückskauf ist genauestens die tatsächlich vorhandene Quadratmeterzahl zu überprüfen. Bei Zweifeln ist eine Vermessung durch einen Architekten unbedingt zu empfehlen.

Ein Rechtsanwalt ist zur Vertragsgestaltung heranzuziehen, der entsprechende Vertragsklauseln formulieren muss, um den Käufer vor einem Schaden zu bewahren.

Stellt sich heraus, dass das gekaufte Grundstück kleiner ist als in der notariellen Kaufvertragsurkunde, ist schnelles Handeln gefragt, da eine 6-monatige Verjährungsfrist beginnt, sobald das Grundstück übergeben wurde.


Der Text wurde gemäss den anwaltlichen Sorgfaltspflichten erstellt. Jede Haftung für den Inhalt bleibt ausgeschlossen. Eine Einzelfallberatung durch unsere Rechtsanwälte wird durch den Text nicht ersetzt. Die Urheberrechte stehen ausschliesslich RA D.Luickhardt zu.
Rechtslage: 2007