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Spanische Erbschaftssteuer Mallorca, Balearen
Steuerreform aktuell 2007

Die Erbschaftssteuer in Spanien wird im wesentlichen von den Ländern, Comunidades Autónomas, geregelt.

Die Tendenz ist, dass die Erbschaftssteuer in Spanien reduziert wird.

Seit dem 1.1.2007 ist die Erbschaftssteuer auf Mallorca und auf dem gesamten Balearischen Inselgebiet erheblich reduziert worden.

Erbschaften von Eltern an Kinder und zwischen Ehegatten zahlen höchstens 1 % Erbschaftssteuer. Schenkungen im gleichen Personenkreis werden höchstens mit 7% besteuert.

Der Vater verstirbt und Erbe wird der 35 jährige Sohn und die Witwe. Bei einer Erbmasse von 450.000.- Euro hatte man bisher eine Erbschaftssteuer von 31.640,84 Euro zahlen müssen, wogegen nunmehr nur noch 2.250.- Euro an Erbschaftssteuer zu zahlen ist.

Zu bemerken ist, dass Nichtsteuerresidenten in Spanien nicht in den Genuss der Reduzierungen in der Erbschaftssteuer der Länder gelangen.

Die Erbschaftssteuer ist in Madrid bei dem zuständigen Finanzamt für Auslandsangelegenheiten zu erklären.

Wir bieten Ihnen mit unserer Kanzlei in Madrid und unseren Standorten in den Comunidades Autónomas eine kompetente und zügige Erbschaftsabwicklung in Spanien. In der Erbschaftssteuer beraten wir Sie unter Beachtung der regionalen Besonderheiten.


Der Text wurde gemäss den anwaltlichen Sorgfaltspflichten erstellt. Jede Haftung für den Inhalt bleibt ausgeschlossen. Eine Einzelfallberatung durch unsere Rechtsanwälte wird durch den Text nicht ersetzt. Die Urheberrechte stehen ausschliesslich RA D.Luickhardt zu.
Rechtslage: 2007