- Hauptseite
   
 
Kontakt Spanien

Bulevar Chayofe 6, 1-B
38650 Los Cristianos
Tlf: 0034-922788881
Fax: 0034-922789358
info@anwalt-spanien.com

c/Marqués de Urquijo 6
28008 Madrid
Tlf: 0034-922788881
Fax: 0034-922789358
info@anwalt-spanien.com


Kontakt Deutschland

Lindberghstr. 2
88074 Meckenbeuren
Tlf: 07542-937982
Fax: 07542-937984
info@anwalt-spanien.com
 
   

Erbschaftssteuer Spanien selbst berechnen

Wer länger als 183 Tage im Kalenderjahr seinen ständigen Aufenthalt in Spanien hat, ist mit seinem Welteinkommen dort steuerpflichtig. Erhält er nun eine Erbschaft muss er dieselbe in Spanien versteuern.

Wer in Spanien nicht Steuerresident ist, jedoch zur Erbmasse, Vermögensgegenstände gehören, die in Spanien gelegen sind (Ferienimmobilie), dann ist die spanische Erbschaftssteuer auf dieses Vermögensgut zu bezahlen.

Berechnungsschema:

Erbmasse
   +   summierbare Gegenstände, die im Todeszeitpunkt nicht mehr dem Erblasser gehörten. Hierbei ist stets Beratung geboten.
   -   3 % pauschal für den Hausrat (Minimalpauschale)
   -   Schulden und Lasten des Erblassers
   -   Beerdigungskosten und andere im Zusammenhang entstandene Kosten
   =   Besteuerungsgrundlage
   -   Freibetrag (Bsp.: Kinder haben einen Betrag von 15956,87 €)
   =   bereinigte Besteuerungsgrundlage x Tarif
   =   Steuerfestsetzungsbetrag x Ausgleichskoeffizient
   =   Steuerzahllast

Das Berechnungsschema soll Ihnen einen Überblick über den Berechnungsmodus verschaffen und ersetzt in keinem Fall eine Einzelfallberatung in unserer Kanzlei.

Hierbei wird Ihre persönliche Sachlage berücksichtigt, beispielsweise können Schwerbehinderungen noch zu weiteren Freibeträgen führen.

Zuletzt ist darauf hinzuweisen, dass eine rechtzeitige Nachlassplanung die wirksamste Methode ist, Erbschaftssteuern zu sparen. Denken Sie nur an die spanische S.L., die richtig vorbereitet und angewendet, die Erbschaftssteuerlast um 95 % und weiter senken hilft.

Der Text wurde gemäss den anwaltlichen Sorgfaltspflichten erstellt. Jede Haftung für den Inhalt bleibt ausgeschlossen. Eine Einzelfallberatung durch unsere Rechtsanwälte wird durch den Text nicht ersetzt. Die Urheberrechte stehen ausschliesslich RA D.Luickhardt zu.
Rechtslage: 2007