Newsticker
Firmengründung Spanien

Vergünstigte Kreditaufnahme für junge Firmen in Spanien.
(15.04.2008)                             -weiter-

Abschaffung der Vermögenssteuer in Spanien

In Madrid soll im Haushaltsgesetz für das Jahr 2009 die Abschaffung der Vermögenssteuer verabschiedet werden.
(03.03.2008)                             -weiter-

Erbschaftssteuer Kanarische Inseln

Zum 1.1.2008 wird eine Erbschaft auf den Kanarischen Inseln zu 99,9 % von der Erbschaftssteuer freigestellt
(31.01.2008)                             -weiter-

Änderungen im Steuerrecht 2008

Es wurde ein Gesetz verabschiedet, das Änderungen im spanischen Steuerrecht mit sich bringt.
(20.12.2007)                             -weiter-

Firmengründung Spanien

Soziale Absicherung von Selbständigen
(07.11.2007)                             -weiter-

Spanische Erbschaftssteuer - Teneriffa

Abschaffung der Erbschaftssteuer auf Teneriffa und anderen Kanarischen Inseln
(07.11.2007)                             -weiter-

Einspeisevergütung Spanien
- AKTUELL -

Gesetzliche Regelung - das königliche Dekret 661/2007 (29.09.2007) -weiter-

NIE Nummer

und Aufenthaltserlaubnis in Spanien -
das königliche Dekret 240/2007 (26.08.2007)                             -weiter-

Photovoltaik Spanien im spanischen Steuerrecht

Steuervergünstigung durch Reinvestition in Spanien. Im Wirtschaftsbereich der erneuerbaren Energien führt die Reinvestition zu steuerlichen Vergünstigungen (01.04.2007) -weiter-

ZEC (Zona Especial Canarias)

Der Abgeordnetenkongress hat eine Aktualisierung der ZEC beschlossen. Die ZEC wird bis zum 31.12.2019 verlängert. Die einheitliche Körperschaftssteuer beträgt 4% (01.03.2007)         -weiter-

 
 
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Spanische Erbschaftssteuer - Kanarische Inseln


Zum 1.1.2008 wird eine Erbschaft auf den Kanarischen Inseln zu 99,9 % von der Erbschaftssteuer freigestellt.

Für Immobilieneigentümer, die nur ihre Ferienresidenz auf einer der Inseln, sei es Teneriffa, La Palma, La Gomera, El Hierro, Gran Canaria, Fuerteventura oder Lanzarote haben, gilt diese Regelung nicht.

Der Erblasser muss mindestens 5 Jahre vor dem Tod seinen nachweisbaren dauerhaften Wohnsitz auf den Kanarischen Inseln gehabt haben.

Der Erbfall muss nach dem 01.01.2008 eingetreten sein.

Weitere Begrenzungen beziehen sich auf den Kreis der Erben, die in der Regel wie Abkömmlinge nahe Verwandtschaft haben oder Ehegatte sein sollten.

Die neue Erbschaftssteuerregelung ist für die Planung von Erbschaften äusserst wichtig und wird die Flucht in SL Gründungen und sonstige kostenintensive Gestaltungsformen oftmals ersparen.

Es bleibt jedoch dabei, dass Erbschaften in einem formellen Verfahren angenommen werden müssen und eine Erbschaftssteuererklärung fristgemäss abgegeben werden muss.

Denn die verkehrswertbezogene Bewertung der Immobilie führt zu einer Erbschaftssteuerlast.

Wir beraten Sie gerne in Steuer und Recht in Spanien.

Cano & Luickhardt SL
Abogados, Rechtsanwälte, Economistas





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Rechtslage: 30.01.2008



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