Durchsetzung des Klageanspruches vor spanischen Gerichten
(30.06.2008)
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Vollstreckung Spanien
Zwangsvollstreckung deutscher Urteile in Spanien
(23.06.2008)
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Steuerermässigung Spanien
Punktuelle Steuerermässigung zur Anregung der Wirtschaftskonjunktur
Info für Unternehmer in Spanien.
(18.06.2008)
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Firmengründung Spanien
Vergünstigte Kreditaufnahme für junge Firmen in Spanien.
(15.04.2008)
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Abschaffung der Vermögenssteuer in Spanien
In Madrid soll im Haushaltsgesetz für das Jahr 2009 die Abschaffung der
Vermögenssteuer verabschiedet werden.
(03.03.2008)
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Erbschaftssteuer Kanarische Inseln
Zum 1.1.2008 wird eine Erbschaft auf den Kanarischen Inseln zu 99,9 % von der Erbschaftssteuer
freigestellt
(31.01.2008)
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Änderungen im Steuerrecht 2008
Es wurde ein Gesetz verabschiedet, das
Änderungen im spanischen Steuerrecht mit sich bringt.
(20.12.2007)
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Firmengründung Spanien
Soziale Absicherung von Selbständigen
(07.11.2007)
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Spanische Erbschaftssteuer - Teneriffa
Abschaffung der Erbschaftssteuer auf Teneriffa und anderen Kanarischen Inseln
(07.11.2007)
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Einspeisevergütung Spanien
- AKTUELL -
Gesetzliche Regelung - das königliche Dekret 661/2007
(29.09.2007)
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NIE Nummer
und Aufenthaltserlaubnis in Spanien - das königliche
Dekret 240/2007 (26.08.2007)
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Photovoltaik Spanien im spanischen Steuerrecht
Steuervergünstigung durch Reinvestition in Spanien.
Im Wirtschaftsbereich der erneuerbaren Energien
führt die Reinvestition zu steuerlichen Vergünstigungen
(01.04.2007)
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Der Generalsekretär für Energiewirtschaft in Spanien hat am 29.9.2007 im BOE
veröffentlichen lassen, dass die Vergütung für die Einspeisung von erzeugter Energie
durch Solarstromanlagen nach dem RD 661/2007 nur noch bis 29.9.2008 bezahlt wird.
Anlagen, die nach diesem Zeitpunkt in das REPE eingetragen werden, erhalten eine
verminderte Einspeisevergütung, bisweilen eine neue Vergütungsregelung verabschiedet wird.
(29.09.2007)
Die gesetzliche Regelung zur spanischen Einspeisevergütung von Solarstrom ist im königlichen Dekret
661/2007 geregelt.
Die Deckelung von 371 MW bedeutet, dass nach Erreichen dieser installierten Leistungskapazität, die
Einspeisevergütung nicht mehr nach dem RD 661/2007 festgesetzt wird.
Das entsprechende Ministerium wird bei Erreichen von 85% der genannten Leistungskapazität, mindestens
ein Jahr Frist zur Fertigstellung der im Bau befindlichen Solarstromanlagen geben, und so eine gewisse
Investitionssicherheit schaffen.
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Rechtslage: 26.8.2007