Newsticker
Das Europäische Mahnverfahren

Durchsetzung des Klageanspruches vor spanischen Gerichten
(30.06.2008)                             -weiter-

Vollstreckung Spanien

Zwangsvollstreckung deutscher Urteile in Spanien
(23.06.2008)                             -weiter-

Steuerermässigung Spanien

Punktuelle Steuerermässigung zur Anregung der Wirtschaftskonjunktur
Info für Unternehmer in Spanien.
(18.06.2008)                             -weiter-

Firmengründung Spanien

Vergünstigte Kreditaufnahme für junge Firmen in Spanien.
(15.04.2008)                             -weiter-

Abschaffung der Vermögenssteuer in Spanien

In Madrid soll im Haushaltsgesetz für das Jahr 2009 die Abschaffung der Vermögenssteuer verabschiedet werden.
(03.03.2008)                             -weiter-

Erbschaftssteuer Kanarische Inseln

Zum 1.1.2008 wird eine Erbschaft auf den Kanarischen Inseln zu 99,9 % von der Erbschaftssteuer freigestellt
(31.01.2008)                             -weiter-

Änderungen im Steuerrecht 2008

Es wurde ein Gesetz verabschiedet, das Änderungen im spanischen Steuerrecht mit sich bringt.
(20.12.2007)                             -weiter-

Firmengründung Spanien

Soziale Absicherung von Selbständigen
(07.11.2007)                             -weiter-

Spanische Erbschaftssteuer - Teneriffa

Abschaffung der Erbschaftssteuer auf Teneriffa und anderen Kanarischen Inseln
(07.11.2007)                             -weiter-

Einspeisevergütung Spanien
- AKTUELL -

Gesetzliche Regelung - das königliche Dekret 661/2007 (29.09.2007) -weiter-

NIE Nummer

und Aufenthaltserlaubnis in Spanien -
das königliche Dekret 240/2007 (26.08.2007)                             -weiter-

Photovoltaik Spanien im spanischen Steuerrecht

Steuervergünstigung durch Reinvestition in Spanien. Im Wirtschaftsbereich der erneuerbaren Energien führt die Reinvestition zu steuerlichen Vergünstigungen (01.04.2007) -weiter-

 
 
Zentrale (deutschsprachig): 0034-922788881
   
- Hauptseite
- Standorte
- info@anwalt-spanien.com
- Über uns
- Impressum
- Copyright
 


Einspeisevergütung Solarstromproduktion Spanien


-   AKTUELL   -

Der Generalsekretär für Energiewirtschaft in Spanien hat am 29.9.2007 im BOE veröffentlichen lassen, dass die Vergütung für die Einspeisung von erzeugter Energie durch Solarstromanlagen nach dem RD 661/2007 nur noch bis 29.9.2008 bezahlt wird.

Anlagen, die nach diesem Zeitpunkt in das REPE eingetragen werden, erhalten eine verminderte Einspeisevergütung, bisweilen eine neue Vergütungsregelung verabschiedet wird.
(29.09.2007)





Die gesetzliche Regelung zur spanischen Einspeisevergütung von Solarstrom ist im königlichen Dekret 661/2007 geregelt.

Die Deckelung von 371 MW bedeutet, dass nach Erreichen dieser installierten Leistungskapazität, die Einspeisevergütung nicht mehr nach dem RD 661/2007 festgesetzt wird.

Das entsprechende Ministerium wird bei Erreichen von 85% der genannten Leistungskapazität, mindestens ein Jahr Frist zur Fertigstellung der im Bau befindlichen Solarstromanlagen geben, und so eine gewisse Investitionssicherheit schaffen.


Hauptseite






Der Text wurde gemäss den anwaltlichen Sorgfaltspflichten erstellt. Jede Haftung für den Inhalt bleibt ausgeschlossen. Eine Einzelfallberatung durch unsere Rechtsanwälte wird durch den Text nicht ersetzt. Die Urheberrechte stehen ausschliesslich RA D.Luickhardt zu.
Rechtslage: 26.8.2007

Erbrecht,Steuerrecht,Erbschaftssteuerrecht,Familienrecht,Gesellschaftsrecht,Baurecht,Immobilienrecht,Transportrecht,Speditionsrecht,Investitionen Spanien,Firmengründung

Design provided by Free Web Templates